Arbeitgeber lassen Tarifverhandlungen scheitern
Arbeitgeber lassen Tarifverhandlungen scheitern
(pressrelations) - "Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes sind zu recht nicht auf die 'leere Kassen'-Rhetorik der Arbeitgeberseite hereingefallen", erklärt Jutta Krellmann nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. "Eine Bundesregierung, die Geld für Hoteliers hat, hat auch Geld für die Kassen der Kommunen und für die Taschen ihrer Beschäftigten. Wenn die Schlichtung jetzt kein deutlich besseres Angebot ergibt, ist ein Streik absolut berechtigt." Die Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung weiter:
"Das letzte Angebot konnte man nur ablehnen, denn es war ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten. Bund und Kommunen hatten den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes 1,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt angeboten. Ein Prozent davon war jedoch ausschließlich für leistungsbezogene Bezahlung vorgesehen, die aber nur wenigen zugute kommt. Die Gewerkschaften haben die so genannte Nasenprämie deswegen scharf kritisiert. Für die Forderungen der Gewerkschaften blieben im Arbeitgeberangebot nur noch 0,5 Prozent übrig."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher(at)linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 12.02.2010 - 22:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 162223
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 102 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Arbeitgeber lassen Tarifverhandlungen scheitern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Die Linke. im Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).