"Spiegel": Verfassungsgericht hält Bundeswehr-Einsätze im Innern für möglich
(dts) - Das Bundesverfassungsgericht zieht im erneuten Rechtsstreit um das Luftsicherheitsgesetz angeblich eine sehr weitgehende Erlaubnis von Bundeswehr-Einsätzen im Innern in Betracht. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel" vorab. Demnach wäre es schon nach geltendem Verfassungsrecht möglich, bewaffnete Bundeswehr-Einheiten nicht nur zur Abwehr terroristischer Bedrohungen aus der Luft einzusetzen, sondern auch in anderen Fällen der Terrorabwehr, etwa gegen Angriffe von der See aus oder zum Objektschutz. So habe die für die Vorbereitung des Urteils zuständige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff in einer rhetorischen Frage angedeutet, dass die Formulierungen des Grundgesetzes es nahelegten, einen Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr von Notstandslagen "mit derselben Ausrüstung zuzulassen, die sie sonst auch hat". Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts könnte damit weit über das hinausgehen, was zuletzt der Erste Senat im Jahr 2006 für zulässig erachtet hatte und auch die Bundesregierung für richtig hält. Danach darf die Luftwaffe zwar auf mögliche terroristische Bedrohungen aus der Luft reagieren, dabei aber keine "spezifisch militärischen Waffen" einsetzen – also verdächtige Flugzeuge mit Kampfjets aufklären und auch abdrängen, aber nicht abschießen.
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Datum: 12.02.2010 - 10:30 Uhr
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