Hartz IV gehört auf den Müllhaufen der Geschichte
Hartz IV gehört auf den Müllhaufen der Geschichte
(pressrelations) - "Endlich hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung in die Schranken gewiesen. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung jahrelang untätig geblieben ist, jegliche Kritik an den Hartz IV Regelsätzen vom Tisch gewischt hat und es einen höchstrichterlichen Beschluss gebraucht hat, um festzustellen, dass Hartz IV nichts anderes ist, als Armut per Gesetz", kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Parteivorsitzender DER LINKEN, das Bundesverfassungsgerichtsurteil. Er erklärt weiter:
Das höchste deutsche Gericht hat in seiner Urteilsbegründung festgestellt, dass "die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen."
Allerdings löst eine Neuberechnung der Regelsätze noch lange nicht die grundlegenden Konstruktionsmängel der Hartz-Gesetze. Solange Erwerbslose von ihren Jobcentern malträtiert werden und solange Hartz IV das Einfalltor für Lohndumping auf dem Arbeitsmarkt einlädt, gehört Hartz IV endlich auf den Müllhaufen der Geschichte.
DIE LINKE fordert stattdessen eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung, flankiert mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro.
URL:http://www.die-linke.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 09.02.2010 - 18:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 160853
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 100 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Hartz IV gehört auf den Müllhaufen der Geschichte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DIE LINKE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).