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Bundesverfassungsgericht will Einsatz der Bundeswehr im Inland prüfen

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(dts) - Das Bundesverfassungsgericht will sich offenbar grundsätzlich mit den Möglichkeiten eines militärischen Einsatzes der Bundeswehr im Inland befassen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Anlass bietet ein erneutes Verfahren zum Luftsicherheitsgesetz auf Klage der Länder Bayern und Hessen, über die der Zweite Senat des Verfassungsgerichts an diesem Mittwoch mündlich verhandeln wird. In seiner "Terminsladung" hat Vizepräsident Andreas Voßkuhle darauf hingewiesen, das Gericht wolle von Vertretern des Bundeskriminalamts und der Bundeswehr Auskünfte zu Einsätzen der Streitkräfte im Innern einholen. Auch die Länder wurden gebeten, entsprechende Fachleute mitzubringen. Zudem lasse das Gericht bereits in seiner vorab verbreiteten Verhandlungsgliederung erkennen, dass es dabei auch um die Fragen "präventiver Einsätze" und "erlaubter Einsatzmittel" gehen soll. Grund für das erneute Verfahren ist die bislang noch nicht geklärte Frage, ob durch das Luftsicherheitsgesetz Länderkompetenzen verletzt werden. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte vor vier Jahren die Ermächtigung der Luftwaffe, im Falle eines unmittelbar bevorstehenden Terroranschlags entführte Passagiermaschinen notfalls abzuschießen, für verfassungswidrig erklärt. Darüber hinaus hatten die Richter damals den Einsatz "spezifisch militärischer Waffen" im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe zwischen Bundeswehr und Polizei ausgeschlossen. Beobachter gehen davon aus, dass sich der Zweite Senat mit dieser Problematik nochmals eigenständig befassen will.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 06.02.2010 - 22:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft


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