InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Eier futsch - Wer haftet-

ID: 1593463

ARAG Verbrauchertipps rund ums Osterei


(LifePR) - Da stand dem Landwirt verständlicherweise das Entsetzen ins Gesicht geschrieben: 20.000 freilaufende Legehennen in verzweifelter Panik. Verursacher dieser geflügelten Massenhysterie war nach Auskunft des Bauern ein wegen fehlender Thermik und Unachtsamkeit zu tief fahrender Heißluftballon. Die geringe Höhe der Montgolfière nötigte dann auch den Luftsportler, seinen Gasbrenner mit voller Kraft laufen zu lassen, was ein lautes Fauchen und Zischen zur Folge hatte. Dieses Spektakel veranlasste das Federvieh, über die 21 Zugangslöcher im Hühnerstall Schutz zu suchen oder fliegend über den zwei Meter hohen Begrenzungszaun die Flucht zu ergreifen. Nach Angaben des Landwirts hatte sich die Legeleistung der Hühner etwa zehn Tage nach der aufregenden Episode um rund 40 Prozent der bisherigen Eierproduktion reduziert. Den Schaden, immerhin fast 26.000 Euro, wollte der Bauer dem Ballonfahrer anlasten und klagte auf Schadensersatz. Ohne Erfolg! ARAG Experten erläutern: Die Richter des Landgerichts Osnabrück stützten sich bei ihrem Urteil auf ein Sachverständigengutachten. Das besagte, dass die Bildung eines Hühnereis vom Follikelsprung bis zur Eiablage lediglich 23 Stunden dauert. Eine Legestörung müsste demnach bereits ein bis zwei Tage nach dem Zwischenfall auftreten, so der Gutachter. Die Legeleistungsminderung, die erst nach ca. zehn Tagen auftrat, sei also nicht auf den Vorfall mit dem Ballon zurückzuführen (LG Osnabrück, Az.: 5 O 2657/05).

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/ 




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Ostereiersuche am Tropenstrand: Zehn gute Gründe für den Osterurlaub im Niyama Private Islands
Erzeugercode auf Eiern - europaweit gültig
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 22.03.2018 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1593463
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Hotel & Gaststätten


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 133 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Eier futsch - Wer haftet-
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Darf eine Home-Office-Regelung wegen einer Standortschließung gestrichen werden?In seinem Arbeitsvertrag war festgehalten, dass der Mitarbeiter eines Unternehmens im Automobilbereich zu 80 Prozent aus demHome-Officeheraus tätig war. Von zu Hause au ...

ARAG in Großbritannien mit neuem CEO ...

Das Nomination Committee der ARAG UK hat David Haynes zum CEO der ARAG UK Holdings Limited und der ARAG Legal Expenses Insurance Company Limited in Bristol berufen. Erübernimmt damit die Leitung des ARAG Rechtsschutzgeschäfts im Vereinigten Königr ...

KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern ...

Ob Chatbots, Bilderkennungssoftware oder autonomes Fahren: Die Nutzung von Künstlicher Intellgenz (KI) verändert nicht nur unsereLebenswelt, sondern wirkt sich auch auf viele Rechtsbereiche aus. Um Innovationen zu fördern und zugleich Risiken zu m ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.258
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 168


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.