Kinderhilfe fordert Verlängerung von Verjährungsfrist bei Sexualdelikten
(dts) - Nach Bekanntwerden von Missbrauchsvorwürfen gegen zwei Patres an der katholischen Canisius-Schule in Berlin hat die Deutsche Kinderhilfe gefordert, die Verjährungsfrist für Sexualdelikte an Kindern zu verlängern. "Das Fatale an der Verjährungsfrist zeigt sich hier in seiner ganzen Tragik", sagte der Vorsitzende Georg Ehrmann der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagausgabe). Zum einen müssten die Täter nach jetzigem Kenntnisstand keine strafrechtliche Verfolgung mehr fürchten. Zum anderen könnten die Opfer aber auch zivilrechtlich keine Ansprüche auf Schadenersatz mehr heben. "Gerade weil es so typisch für Sexualstraftaten an Kindern ist, dass die Opfer oft erst nach Jahrzehnten darüber sprechen können, dürfen solche Straftaten wie andere Delikte erst nach 30 Jahren verjähren", sagte Ehrmann. Auch dürfe es keinen Unterschied mehr geben, ob beim Opfer eine Penetration stattgefunden habe oder nicht. "Für die Psyche des Opfers spielt das keine Rolle", sagt Ehrmann. "Die Entwürdigung und die Schuldgefühle sind ein Leben lang da".
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Datum: 01.02.2010 - 18:03 Uhr
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