180 neue Stiftungen in Bayern
180 neue Stiftungen in Bayern
Innenminister Joachim Herrmann: "180 neue Stiftungen in Bayern gegründet ? Freistaat auch 2009 führender Stiftungsstandort ? Ausdruck einer starken Zivilgesellschaft"
(pressrelations) - Innenminister Joachim Herrmann hat eine positive Bilanz der Stiftungsneugründungen für 2009 gezogen. Die Gesamtzahl der in Bayern staatlich anerkannten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 3288 gewachsen. Mit 180 neuen Stiftungen - darunter 15 kirchlichen - lag das Jahr 2009 nach dem Rekordjahr 2007 (222) an zweiter Stelle in der Gesamtstatistik seit 1945. Herrmann: "Offensichtlich hat sich die Finanz- und Wirtschaftskrise bisher nicht auf die Zahl der Stiftungsgründungen ausgewirkt." Fast alle der in Bayern registrierten Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und erfüllen insbesondere soziale, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben.
Seit dem Jahr 2000 liegen die Zahlen der neu errichteten Stiftungen konstant zwischen 138 und 180. Im Jahr 2007 gab es mit 222 neuen Stiftungen einen außergewöhnlichen Anstieg, der wohl in erster Linie auf das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 zurückzuführen war. Damit hatte der Bundesgesetzgeber die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter nochmals erheblich verbessert.
Herrmann: "Bayern gehört zu den führenden Stiftungsstandorten in Deutschland. Stiftungen sind wichtige Impulsgeber und Projektträger für viele Aufgaben unseres Gemeinwesens. Sie sind Ausdruck einer starken und aktiven Bürgergesellschaft. Insbesondere die wachsende Zahl von Bürgerstiftungen zeigt das gesellschaftliche und soziale Engagement einer Vielzahl von Bürgern, Unternehmen und Institutionen für die örtliche Gemeinschaft."
Entgegen mancher Befürchtungen konnten bisher in Bayern keine Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Zahl der neuerrichteten Stiftungen festgestellt werden. Herrmann: "2009 war sogar gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 6,5 % zu verzeichnen." Allerdings berichten die Stiftungsaufsichtsbehörden von geringeren Ausschüttungen auf Grund des niedrigeren Zinsniveaus und teilweisen Kursverlusten.
Seit dem Jahr 2000 wurden fast 1500 und damit über 45 Prozent aller heute bestehenden rechtsfähigen, nichtkirchlichen Stiftungen mit Sitz in Bayern staatlich anerkannt. Die Gesamtzahl der Ende 2009 hier registrierten Stiftungen liegt nunmehr bereits bei 3288. Davon stehen 3175 (knapp 97 Prozent) unter staatlicher Aufsicht; sie verfolgen öffentliche, also gemeinnützige Zwecke. Bei den restlichen 113 Stiftungen handelt es sich um Familienstiftungen, die rein private Zwecke verfolgen und nicht staatlich beaufsichtigt werden. Zusätzlich gibt es in Bayern einige tausend kirchliche Stiftungen unter kirchlicher Aufsicht, die ebenfalls gemeinnützig sind.
Wer in Bayern eine gemeinnützige Stiftung errichten will, kann sich bei den Regierungen in allen Fragen des Stiftungsrechts kompetent und kostenlos beraten lassen. Steuerliche Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Finanzämter. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt mit Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung, das bei den Regierungen bezogen oder auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern unter http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/stiftungen/ abgerufen werden kann.
Ein stets aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen - mit Ausnahme kirchlicher - Stiftungen mit Sitz in Bayern steht im Internet unter http://www.stiftungen.bayern.dezur Verfügung.
Pressesprecher: Oliver Platzer
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Datum: 29.01.2010 - 19:36 Uhr
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