Wettbewerb nicht ueber Dumpingloehne - Postmindestlohn darf nicht an formalen Fehlern scheitern
Wettbewerb nicht ueber Dumpingloehne - Postmindestlohn darf nicht an formalen Fehlern scheitern
(pressrelations) - Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Postmindestlohns erklaert der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel:
Der Wettbewerb im Briefmarkt darf nicht ueber Dumpingloehne gefuehrt werden. Dies bleibt auch dann richtig und aktuell, wenn die entsprechende Verordnung im ersten Anlauf an formaljuristischen Einwaenden des Bundesverwaltungsgerichts scheitert.
Mit der Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes hatte die Grosse Koalition die Voraussetzungen geschaffen, um den formalen Kriterien des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg einzuhalten. Die jetzige Verordnung waere ohnehin am 30. April ausgelaufen. Es liegt jetzt am Bundesarbeitsministerium, auf der Grundlage des novellierten Arbeitnehmerentsendegesetzes einen neuen Postmindestlohn durchzusetzen. Die Bundeskanzlerin, die nach der Bundestagswahl versprochen hat, es bleibe bei den beschlossenen Mindestloehnen, muss jetzt zu ihrem Wort stehen.
Die juristische Auseinandersetzung vorerst ist geklaert. Jetzt schlaegt die Stunde politischen Handelns: Es ist den in diesem Bereich Beschaeftigten und der Oeffentlichkeit nicht mehr zu vermitteln, dass im Postgesetz seit 1998 eindeutig die Einhaltung der branchenueblichen Arbeitsbedingungen zwingend vorgeschrieben ist und ein branchenspezifischer Mindestlohn dies absichern sollte, aber jetzt auf kaltem juristischem Weg wieder die Tuer fuer Lohndumping geoeffnet werden soll.
Mit diesem Zustand wird sich die SPD nicht abfinden.
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Datum: 29.01.2010 - 15:36 Uhr
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