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Ein schwarzer Tag fuer die Briefdienstleister

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Ein schwarzer Tag fuer die Briefdienstleister


(pressrelations) - slich des heutigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig in Sachen Post-Mindestlohn erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Rechte unter anderem der klagenden PIN Mail AG, TNT Post GmbH und Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. durch die Postmindestlohnverordnung verletzt wurden. In der Begruendung heisst es, das Arbeitsministerium habe bei Erlass der Verordnung die Beteiligungsrechte verletzt und den Beteiligten nicht ausreichend Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben.

Die Mindestlohngegner haben sich durchgesetzt, mit der Folge, dass immer weniger Beschaeftigte ein existenzsicherndes Einkommen fuer ihre Arbeit erhalten. Zudem geraten serioese Unternehmen weiter unter Druck und werden im Wettbewerb durch das Lohndumping bei der Vergabe von Briefdienstleistung nicht zum Zuge kommen. Die Befuerchtung, dass weitere sozial gesicherte Arbeitsplaetze vernichtet werden, ist begruendet. Es werden kuenftig mehr Beschaeftigte der Branche zusaetzlich staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muessen.

Wir hatten die Postdienste 2008 in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen, damit die Mindestloehne rechtzeitig vor Oeffnung des Postmarktes wirken konnten. Wir wollten einheitliche Mindeststandards. Nur so kann es einen fairen Wettbewerb um den besten Service, die beste Technik und das attraktivste Angebot geben. Der zwischen dem Postdienste-Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag hat fuer alle - auch die nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - gegolten.

Ein Unterbieten der Loehne durch Tarifvertraege der Postkonkurrenten wurde damit verhindert.

In dieser Woche wird im Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung zur Umsatzsteuerbefreiung fuer Postuniversaldienstleistungen eingebracht. Auch Postkonkurrenten, die weder einen Mindestlohn zahlen noch ein flaechendeckendes Zustellungsnetz anbieten, sollen von der Umsatzsteuer befreit und damit fuer ihr unsoziales Handeln belohnt werden. Der Regierungsentwurf setzt allein auf das freie Spiel des Marktes. Dabei bleiben die soziale Absicherung der Beschaeftigten und vernuenftige Arbeitsplaetze auf der Strecke.





Die Zeche fuer die Marktliberalisierung zahlt der Steuerzahler und der Buerger durch hoehere Portokosten.

Nun sind die Sozialpartner gefordert. Sie sollten moeglichst bald einen Mindestlohntarifvertrag vereinbaren und beim Arbeitsministerium zur erneuten Erstreckung vorlegen. Die Briefdienstleistung ist Bestandteil des Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Unsere Forderung nach einem flaechendeckenden Mindestlohn und fairen Arbeitsbedingungen bei den Postdiensten wird so noch dringender.


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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 29.01.2010 - 14:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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