Arbeitskreis III: ?Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr?
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Arbeitskreis III: "Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr"
(pressrelations) -
- Verbraucherschutz für Reisende
- Fahrgastrechte bleiben oft auf der Strecke
- ADAC: Streitschlichtung muss effektiver werden
Viele berechtigte Ansprüche von Flugreisenden scheiterten bisher an der schwachen Position der nationalen Durchsetzungsstellen: Das Luftfahrtbundesamt konnte bei Verstößen der Fluggesellschaft gegen die Fluggastrechte-Verordnung lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, nicht aber die Zahlungsansprüche des Verbrauchers durchsetzen. Die vom Verbraucherschutzministerium finanzierte "Schlichtungsstelle Mobilität" erreichte keine einschlägige Akzeptanz bei den Fluggesellschaften und hat ihre Tätigkeit zwischenzeitlich eingestellt.
Bei den Bahnkunden sieht es nicht besser aus. Am 3. Dezember 2009 trat zwar die Fahrgastrechteverordnung für Bahnreisende in Kraft, doch auch die Anwendung dieser Norm verläuft nicht reibungslos. Die Rechte der Bahnkunden verlieren sich nicht selten in einer bürokratischen und langwierigen Beschwerdebearbeitung.
Der 48. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert in einem seiner Arbeitskreise unter anderem die Frage nach einer effektiven außergerichtlichen Streitschlichtung sowohl für Flug- als auch für Bahnreisende. Der von CDU, CSU und FDP beschlossene Koalitionsvertrag sieht die gesetzlich verankerte Einrichtung einer unabhängigen, Verkehrsträger übergreifenden Schlichtungsstelle vor.
Referentin und ADAC-Juristin im Arbeitskreis: Silvia Schattenkirchner
Telefon: (0 89) 76 76-61 41, Fax: -81 29; Mobil: 0177 864 81 38
E-Mail: silvia.schattenkirchner(at)adac.de
Rückfragen:
Maximilian Maurer
089/7676-2632
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Datum: 28.01.2010 - 18:07 Uhr
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