Entscheidung im Verfahren "HANS IM GLÜCK ./. Paniceus" wurde vertagt
(ots) - In der heutigen Gerichtsverhandlung hat das
Landgericht München I noch kein Urteil im Verfahren zwischen der HANS
IM GLÜCK Franchise GmbH und der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH
bekannt gegeben. Das Landgericht hat darüber zu entscheiden, ob die
im Oktober 2015 von der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH ausgesprochene
außerordentliche Kündigung des Franchisevertragsverhältnisses mit der
Paniceus wirksam ist. Paniceus und ihr Geschäftsführer Patrick Junge
haben wiederholt gegen die Richtlinien des Franchisesystems
verstoßen. Außerdem wird ein Urteil über den geltend gemachten
Schadensersatzanspruch der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH in Höhe von
9,3 Millionen Euro erwartet.
Das erfolgreiche Burger-Konzept hat in der juristischen
Auseinandersetzung mit Patrick Junge bzw. der Paniceus GmbH bisher
alle Verfahren vor Gericht gewonnen. Zuletzt bestätigte das
Landgericht München I Anfang September den Plagiatsvorwurf gegen
Peter Pane im Hauptsacheverfahren.
Die HANS IM GLÜCK Franchise GmbH ist ein national führendes
Unternehmen der Systemgastronomie mit Hauptsitz in München. Seit 2010
aktiv, ist das Franchisesystem mit aktuell 48 Burgergrills weiterhin
auf Wachstumskurs. Neben einem vielfältigen kreativen Angebot an
Burger- und Cocktailvariationen bieten die Burgergrills mit einer
einzigartigen Wohlfühl-Atmosphäre einen Moment des Glücks. HANS IM
GLÜCK steht für frische Zutaten, beste Qualität und ein ganz
besonderes gastronomisches Erlebnis.
Pressekontakt:
Pressestelle HANS IM GLÜCK / kiecom GmbH
Nicole Eismann
Telefon: +49 89 23 23 62 0
E-Mail: presse(at)hansimglueck-burgergrill.de
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Datum: 07.11.2017 - 12:18 Uhr
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