InternetIntelligenz 2.0 - Urteil im 'Holzklotzfall' ist rechtskräftig

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Urteil im 'Holzklotzfall' ist rechtskräftig

ID: 154678

Urteil im "Holzklotzfall" ist rechtskräftig


(pressrelations) - >Am Ostersonntag, dem 23. März 2008, ließ der Angeklagte bei Oldenburg einen 5,9 kg schweren und 24 cm hohen Holzklotz von einer Brücke auf die Bundesautobahn A 29 fallen und traf - wie von ihm gewollt - einen dort mit 130 bis 140 km/h fahrenden Pkw. Dieser war mit einem Ehepaar und dessen neun- sowie siebenjährigen Kindern besetzt. Der Holzklotz durchschlug die Frontscheibe und traf die Beifahrerin, die an den dabei erlittenen Verletzungen innerhalb kurzer Zeit verstarb. Den Tod der Insassen des Fahrzeugs hatte der Angeklagte billigend in Kauf genommen.
Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten deshalb wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichem gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Es stützte sich dabei unter anderem auf Geständnisse, die der Angeklagte gegenüber Polizeibeamten und dem Ermittlungsrichter abgelegt, später aber widerrufen hatte.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 536/09
Landgericht Oldenburg - Urteil vom 20. Mai 2009 - 5 Ks 8/08 -
Karlsruhe, den 20. Januar 2010


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Volkswagen und Audi unterstützen Benefiz-Spiel für Erdbebenopfer auf Haiti Lebenslange Haft gegen einen der 'Kofferbomber von Köln' rechtskräftig
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 21.01.2010 - 08:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 154678
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 87 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Urteil im 'Holzklotzfall' ist rechtskräftig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgerichtshof (BGH)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 535


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.