Hinrichtung Mumias verhindern
Hinrichtung Mumias verhindern
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"Das Urteil hat Mumia Abu-Jamal zwar Zeit verschafft, aber das Todesurteil nicht aufgehoben, obwohl die rassistischen Hintergründe und die massive Beeinflussung von Zeugen in dem Verfahren hinreichend bekannt sind", so Annette Groth zur Entscheidung des Obersten Gerichts der USA, nach dem der zum Tode verurteilte US-Journalist auf einen neuen Prozess hoffen kann. Die Richter hoben damit eine frühere Entscheidung des Gerichts auf, das eine Neuverhandlung des Falles abgelehnt hatte. Die menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Trotz des Urteils des obersten Gerichtshofes der USA muss Mumia Abu-Jamal weiterhin im Todestrakt um sein Leben kämpfen. Daher hat die Fraktion DIE LINKE mit ihren Antrag "Nein zur Todesstrafe in den USA - Hinrichtung von Mumia Abu-Jamal verhindern" (Bundestags-Drucksache 17/236) eine Initiative gestartet, um dem Deutschen Bundestag die Möglichkeit zu geben, sein Nein zur Todesstrafe deutlich zum Ausdruck zu bringen.
Weiterhin werden wir in den nächsten Wochen Gespräche mit den anderen Fraktionen führen, um einen interfraktionellen Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen. Sollte dies nicht gelingen, werden wir uns für einen, von möglichst vielen Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen getragener Gruppenantrag, einsetzen."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
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Datum: 20.01.2010 - 18:07 Uhr
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