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Zur Berichterstattung über die Substantia-Spenden an die FDP

ID: 154141

Zur Berichterstattung über die Substantia-Spenden an die FDP


(pressrelations) - >FDP-Sprecher WULF OEHME teilt mit:

1. Richtig ist, die FDP hat in den Jahren 2008 und 2009 Spenden der Substantia AG erhalten. Sie erreichen, wenn man die Vorgänge aus unterschiedlichen Rechenschaftszeiträumen akkumuliert, die veröffentlichte Höhe. Die Substantia AG ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft.

2. Die FDP hat die von der Substantia AG rechtmäßig erhaltenen Spenden entsprechend den Vorschriften zur Parteienfinanzierung binnen zweier Tage bei der Bundestagsverwaltung angezeigt. Hier gab es also nichts zu "enthüllen", weil die FDP selbst den Eingang der Spenden pflichtgemäß veröffentlicht hatte. Das war im Bundesanzeiger nachzulesen.

3. Der behauptete Zusammenhang zwischen Spenden der Substantia AG in den Jahren 2008 und 2009 und der gemeinsamen Forderung von Union und FDP, dem Übernachtungsgewerbe den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zuzugestehen, ist frei erfunden. Die Substantia AG ist ? anders als behauptet ? an Hotelbetrieben nicht beteiligt. Richtig ist im Übrigen, dass die FDP-Bundestagsfraktion mit ihrem Tourismuskonzept schon im Jahr 2000 für diese Ermäßigung eingetreten ist. Die Bundespartei hat diese Forderung in ihrem Programm "Arbeit hat Vorfahrt" zur Bundestagswahl 2005 erstmals - also lange vor der Spende der Substantia AG - aufgenommen.

4. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in Abschnitt 156 seines Urteils zur Parteienfinanzierung vom 9. April 1992 ausdrücklich festgehalten:

"Spenden an politische Parteien, auch Spenden juristischer Personen, sind nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in beliebiger Höhe zulässig. Gefahren für den Prozess der politischen Willensbildung, die sich hieraus ergeben können, beugt Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG vor, der von den Parteien unter anderem verlangt, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben."

Entsprechend dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hat sich die FDP auch bei der Spende der Substantia AG verhalten.





5. Für das Bundesverfassungsgericht ist das eigene Bemühen der Parteien um Spenden Ausweis "der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, wie es der Grundsatz der Staatsfreiheit verlangt." Mehr noch: Im Abschnitt 98 des Urteils heißt es weiter: "Deshalb hat die Selbstfinanzierung der Parteien Vorrang vor der Staatsfinanzierung."

6. Parteien haben den Verfassungsauftrag, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen allein können die Kosten der Parteiarbeit nicht decken. Im Abschnitt 91 seines Urteils hält das Verfassungsgericht fest: "Die Parteien müssen nicht nur politisch sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürger angewiesen bleiben." Wenn die Parteien ihrem Auftrag nicht nur aus Steuermitteln gerecht werden sollen, müssen sie die rechtliche Möglichkeit haben und nutzen dürfen, Spenden einzuwerben. Die Gesetzgebung zur Parteifinanzierung in Deutschland legt dabei zu recht strenge Maßstäbe an und ist weltweit vorbildlich.

7. Mit Blick auf die demokratische Kultur in Deutschland wäre es schädlich, einen Zusammenhang zwischen Spenden an eine Partei und politischen Entscheidungen herzustellen. Deshalb ist es unzulässig, zum Beispiel die Tatsache, dass die schwarz-rote Bundesregierung 2009 die Abwrackprämie verlängert hat, in den Zusammenhang mit einer kurz zuvor an SPD und Union ergangenen Spende eines namhaften Automobilherstellers zu stellen oder Spenden aus der Solarwirtschaft an die Grünen mit deren Festhalten an der Übersubventionierung der Energieerzeugung durch Solaranlagen zu sehen.


URL: www.liberale.de

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Datum: 19.01.2010 - 22:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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