Bahnhof Plön: Tunnel zwischen Bahnhof und Seglerhafen soll zum 1. Februar wieder geöffnet werden
Bahnhof Plön: Tunnel zwischen Bahnhof und Seglerhafen soll zum 1. Februar wieder geöffnet werden
Baustelle wurde wegen des Dauerfrostes eingehaust
(pressrelations) - >(Hamburg, 19. Januar 2010) Im Rahmen der derzeit laufenden Bauarbeiten zwischen Lübeck und Kiel wird seit einigen Monaten auch am Bahnhof Plön an der Unterführung zwischen Bahnhof und Seglerhafen für Fußgänger und Radfahrer gearbeitet, so dass diese vorübergehend gesperrt ist.
Aufgrund der zurzeit herrschenden Frostperiode wurde in der letzten Woche die Tunnelbaustelle eingehaust. So wird die Baustelle wetterunabhängig und die anstehenden Betonarbeiten können mit zusätzlicher Beheizung frostfrei ausgeführt werden.
Ziel der Bahn ist es, die Eisenbahnbrücke soweit fertig zu stellen, dass ab Montag, 1. Februar der bislang gesperrte Rad- und Fußweg wieder benutzbar wird.
Nach Fertigstellung wird die Unterführung um 1,70 Meter breiter werden, also 15,90 Meter statt bisher 14,20 Meter.
Weitere Informationen sowie Foto- und Videomaterial zum Thema "Bauen bei der Bahn" stehen im Internet unter www.db.de/bauarbeitenzur Verfügung.
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 19.01.2010 - 20:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 154117
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 377 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bahnhof Plön: Tunnel zwischen Bahnhof und Seglerhafen soll zum 1. Februar wieder geöffnet werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Bahn AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).