InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Privat und geschäftlich gemischte Aufwendungen müssen vom Finanzamt anerkannt werden

ID: 153388


(dts) - Der Bundesfinanzhof hat das Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen gekippt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus". Geklagt hatte ein EDV-Experte, der zu einem viertägigen Kongress nach Las Vegas gereist war und drei Tage Urlaub angehängt hatte. Der Fiskus muss jetzt 4/7 der Flugkosten anerkennen. "Die Entscheidung gilt ab sofort für alle offenen Steuerbescheide", sagte der Präsident des Steuerberaterverbandes, Hans-Christoph Seewald. "Die Kosten einer Betriebsfeier, zu der auch Freunde eingeladen werden, lassen sich jetzt aufteilen", so Seewald. Bisher hatten gleichzeitig beruflich und privat begründete Feiern kaum Chancen beim Finanzamt.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Leutheusser-Schnarrenberger will Managerhaftung verlängern Grüne streiten um Kritik an Käßmanns Afghanistan-Position
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 17.01.2010 - 20:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 153388
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

München


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 111 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.242
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 80


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.