Privat und geschäftlich gemischte Aufwendungen müssen vom Finanzamt anerkannt werden
(dts) - Der Bundesfinanzhof hat das Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen gekippt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus". Geklagt hatte ein EDV-Experte, der zu einem viertägigen Kongress nach Las Vegas gereist war und drei Tage Urlaub angehängt hatte. Der Fiskus muss jetzt 4/7 der Flugkosten anerkennen. "Die Entscheidung gilt ab sofort für alle offenen Steuerbescheide", sagte der Präsident des Steuerberaterverbandes, Hans-Christoph Seewald. "Die Kosten einer Betriebsfeier, zu der auch Freunde eingeladen werden, lassen sich jetzt aufteilen", so Seewald. Bisher hatten gleichzeitig beruflich und privat begründete Feiern kaum Chancen beim Finanzamt.
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Datum: 17.01.2010 - 20:45 Uhr
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