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Integrationsbeauftragte muss handeln statt immer nur Versprechen zu geben

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Integrationsbeauftragte muss handeln statt immer nur Versprechen zu geben


(pressrelations) - tt immer nur zu versprechen sollte Frau Böhmer sich selbst als Ministerin Ernst nehmen und handeln. Hinter Böhmers Forderung stecken weder Nächstenliebe, noch ist das Ziel soziale Gleichheit", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Forderung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), nach mehr Migranten im Öffentlichen Dienst.

"Dass die gesellschaftliche Zusammensetzung sich auch und im besonderen im Öffentlichen Dienst widerspiegeln muss, haben wir als LINKE immer gefordert. Insoweit ist die Forderung nach mehr Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst richtig. Doch soziale Ausgrenzung und diskriminierende Gesetze lassen sich weder mit Appellen noch durch Quoten beheben.

In nur wenigen Ländern ist die Qualifikationsstruktur der Migrantinnen und Migranten im Verhältnis zur übrigen Bevölkerung so ungünstig wie in Deutschland. Dies ist auch der entscheidende Grund für ihre oft schlechteren Arbeitsmarktergebnisse. Empirisch kommt hinzu, dass auch qualifizierte Migrantinnen und Migranten beim Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland benachteiligt werden.

Eine Quote im Öffentlichen Dienst ist nicht der Ausdruck einer Politik, die die Ursachen für soziale Ungleichheit bekämpft, sondern Ausdruck einer Politik, die hoffnungslos versagt hat. Die Benachteiligungen und Diskriminierungen sind es aber, die den Betroffenen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben tagtäglich erschweren.

Nach jahrzehntelanger Diskriminierung und Ausgrenzung von Migranten sind statt Quotendiskussionen wirksame und strukturelle Maßnahmen bei der Ausbildung, im Arbeitsmarkt und im Bildungssystem dringend nötig. Hier wäre schon viel getan, wenn die Bundesregierung die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien vollständig und umfassend umsetzen würde."


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Datum: 14.01.2010 - 22:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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