InternetIntelligenz 2.0 - NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schutz der Ems

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schutz der Ems

ID: 152765

NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schutz der Ems


(pressrelations) - >
Tschimpke: Auch Niedersachsen muss sich an die Spielregeln der EU halten

Luxemburg/Berlin - Der NABU hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Schutzstatus der Tideems und des Emsästuars in den Landkreisen Leer und Aurich sowie in der Stadt Emden begrüßt. Unter der Bezeichnung "Unter- und Außenems" soll das Gebiet durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union geschützt werden. Die Stadt Papenburg hatte sich jedoch gerichtlich dagegen gewehrt, das Gebiet als Schutzgebiet von europäischer Bedeutung ("Natura 2000") zu melden. Dazu hatten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aber bereits 1992 mit Verabschiedung der FFH-Richtlinie verpflichtet.

Weil einige Bundesländer Schutzgebiete nur zögerlich gemeldet hatten, nahm der Aufbau des "Natura 2000"-Netzwerks in Deutschland sehr viel mehr Zeit in Anspruch als in anderen EU-Mitgliedstaaten. Jetzt ist er bis auf wenige Ausnahmen wie die Ems abgeschlossen. "Das Urteil beweist, dass auch Niedersachsen sich endlich an die von allen Mitgliedstaaten akzeptierten Spielregeln halten muss", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. NABU-Europaexperte Claus Mayr ergänzte, dass dies nicht zuletzt im Interesse der Stadt Papenburg sei: Schon seit den ersten EuGH-Urteilen Mitte der 90er Jahre sei klar, dass die FFH-Schutzgebiete zunächst für "Natura 2000" gemeldet werden müssten, um Rechtsklarheit für Kommunen, Investoren und Landnutzer zu schaffen. Erst danach könne im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen über Ausnahmen wie die Vertiefung der Ems für die Überführung der Schiffe der Meyer-Werft entschieden werden. "Die Prozesshanselei der Stadt Papenburg war daher kontraproduktiv und hat die Steuerzahler überflüssig belastet", kritisierte Mayr.

Zudem habe der EuGH klargestellt, dass die früheren Genehmigungen zur Ausbaggerung der Ems mit deren Meldung als Schutzgebiet nichtig seien und alle Arbeiten einer Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie unterzogen werden müssen. "Daher müssen die aktuellen Arbeiten sofort eingestellt und einer ordnungsgemäßen Prüfung nach Recht und Gesetz unterzogen werden", forderte Mayr.




Für Rückfragen: Claus Mayr, NABU-Direktor Europapolitik, Brüssel, mobil (+49)172-5966098.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de

Das Urteil im Fall C-226/08 ist auf der EuGH-Homepage zu finden unter:
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE
Submit=Submit
numaff=C-226/08



Herausgeber: NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.), Charitéstr. 3,
10117 Berlin
Redaktion: NABU-Pressestelle, Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Annika Natus
Tel.: 030 - 28 49 84-1510, -1500, Fax: 030 - 28 49 84-2500, eMail:
presse(at)nabu.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Deutsche Börse veröffentlicht Jahresstatistik für den Primärmarkt Aktive Mitglieder statt passiver Karteileichen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 14.01.2010 - 17:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 152765
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 100 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schutz der Ems"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Naturschutzbund Deutschland (NABU) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Naturschutzbund Deutschland (NABU)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.248
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 333


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.