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Sommer, Sonne, Sicherheit / Wer gut vorgesorgt hat, spart bei einem Unfall im Ausland viel Zeit, Geld undÄrger

ID: 1511422


(ots) - Die Urlaubsstimmung ist schnell dahin, wenn''s auf
der Straße kracht. Wer entsprechend vorgesorgt hat und gut versichert
ist, reagiert im Schadenfall richtig und spart sich Ärger und Kosten.

Der ADAC rät, sich über die Verkehrsregeln im Urlaubsland zu
informieren. In Europa sind etwa die Regelungen bezüglich Warnwesten,
Lichtpflicht, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Vorfahrt,
beispielsweise im Kreisverkehr, nicht einheitlich. Verkehrsverstöße
werden unterschiedlich streng geahndet.

Wichtig vorab ist der Check des Versicherungsschutzes, ob unter
anderem Pannenhilfe, Verschrottung und Heimtransport von Verletzen
und beschädigtem Fahrzeug eingeschlossen sind. Die so genannte "Grüne
Karte" sollte immer dabei sein. Dieser Versicherungsnachweis
erleichtert die Abwicklung eines Schadens. Gehört das Urlaubsland zur
Europäischen Union, hilft bei Schwierigkeiten in der
Schadensabwicklung der Schadensregulierungsbeauftragte des Landes
weiter.

Ist ein Unfall passiert, gelten die Regeln wie in Deutschland:
Warnblinkanlage einschalten, sich nicht vom Unfallort entfernen, eine
Warnweste tragen, die Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und
den Rettungsdienst rufen. Die Notrufnummer 112 ist europaweit
einheitlich.

In jedem Fall sind das Kfz-Kennzeichen des Unfallbeteiligten, Name
und Adresse des Unfallgegners sowie der Name der Versicherung zu
notieren. Eine detaillierte Schadenaufnahme ist wichtig, am besten
mit Fotos und Unfallskizze. Außerdem sollte der europäische
Unfallbericht ausgefüllt werden, der mehrsprachig beim ADAC
erhältlich ist. Die Kontaktdaten möglicher Zeugen sollten ebenfalls
festgehalten werden.

In vielen Ländern kommt die Polizei nicht mehr zu Bagatellschäden.
Trotzdem sollte sie zur Sicherheit vor allem bei hohem Schaden, nach
Fahrerflucht, heftigem Streit oder Problemen mit den




Versicherungsdaten gerufen werden.

Sofern der Urlauber verletzt wurde, sollte die Polizei das
aufnehmen. Ein Arzt ist umgehend aufzusuchen, um mit dem Attest
Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu
können.

Ratsam ist, den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de)
sowie weitere Notfall-Nummern gespeichert zu haben.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
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Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de

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Datum: 17.07.2017 - 10:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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