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Schlecker: Missbrauch von Leiharbeit muss entgegengetreten werden

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Schlecker: Missbrauch von Leiharbeit muss entgegengetreten werden


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Zur Geschaeftspolitik der Firma Schlecker, die derzeit zahlreiche ihrer AS-Filialen schliesst und neue XL-Maerkte eroeffnet, erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Die Geschaeftspolitik der Firma Schlecker ist unzumutbar und menschenverachtend. Leidtragende sind die Arbeitnehmer. Denn die Beschaeftigten der neuen Maerkte sind Leiharbeitskraefte, die von der konzerneigenen Leiharbeitsfirma Meniar vermittelt werden. Es handelt sich dabei zum groessten Teil um ehemalige Angestellte, die nun als Leiharbeitnehmer unter deutlich schlechteren Konditionen genau den gleichen Job ausueben wie vor der Schliessung der alten Schlecker-Filialen. Laut Informationen von Ver.di betraegt der Stundenlohn der von Meniar ueberlassenen Arbeitnehmer zwischen 6,50 und 7,00 Euro pro Stunde. Es werden weder Urlaubsgeld noch Weihnachtsgeld gezahlt. Zudem gibt es weniger Urlaubstage.

Die SPD forderte bereits in der vergangenen Legislaturperiode Aenderungen am Arbeitnehmerueberlassungsgesetz. Wir wollen ehrliche Unternehmer vor unfairer Billigkonkurrenz schuetzen.
Der Wettbewerb soll ueber bessere Produkte und Dienstleistungen, besseres und effizienteres Management und kluegere Ideen stattfinden, nicht aber ueber die Hoehe der Loehne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die CDU/CSU sah bei der Leiharbeit in der vergangenen Legislaturperiode noch keinen Handlungsbedarf. Aufgrund des oeffentlichen Drucks scheint die schwarz-gelbe Regierung nun zur Vernunft zu kommen und stellt Gesetzaenderungen in Aussicht. Es bleibt abzuwarten, ob den Worten auch Taten folgen.

Die SPD will Leiharbeitsverhaeltnisse rechtlich besser absichern. Neben einer Lohnuntergrenze gehoert dazu auch das Prinzip "Gleicher Lohn fuer gleiche Arbeit". Die konzerninterne Verleihung soll begrenzt werden. Weiterhin wollen wir die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in den Entleihbetrieben staerken, insbesondere bezueglich der Kontrolle einer ordnungsgemaessen Eingruppierung der Leiharbeitnehmer und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit im Betrieb.






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Datum: 11.01.2010 - 22:35 Uhr
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