DIW droht Rückzahlung von staatlichen Zuschüssen
(dts) - Die Finanzaffäre des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) könnte für die Berliner Institution teuer werden. "Wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass Zuwendungsgelder nicht ordnungsgemäß verwendet worden sind, gibt es keinen Ermessensspielraum", sagte Stefan Hertwig, ein Experte für Vergabe- und Zuwendungsrecht von der Kölner Kanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann, der Tageszeitung "Die Welt" (Montagausgabe). In diesem Fall, so Hertwig, "bleibt der zuständigen Behörde gar nicht anderes übrig, als Rückforderungen geltend zu machen. Alles andere wäre Untreue zu Lasten von öffentlichen Kassen." Der Berliner Landesrechnungshof hat der DIW-Führung um Präsident Klaus Zimmermann in einem nicht veröffentlichten Prüfbericht Ende November Misswirtschaft vorgeworfen. Der Bericht, der der WELT vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass das DIW "seiner Verpflichtung zur zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Zuwendungsmittel in erheblichem Umfang nicht nachgekommen ist". Die Rede ist von einem "Beanstandungspotenzial" von mehr als sieben Millionen Euro. Das DIW wird von der Bundesregierung und dem Land Berlin mit jährlich rund 13 Millionen Euro unterstützt. Institutschef Zimmermann muss am morgigen Montag gegenüber der Berlin Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung schriftlich Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Der Ökonomieprofessor setzt offenbar darauf, dass das Land an ihm festhalten will. Dafür spricht, dass auch der Senat in der Kritik steht. Laut Rechnungshofsbericht sind die zuständigen Beamten seit Jahren ihren Prüfpflichten nicht nachgekommen: "Für die Jahre 2005 bis 2008 steht die Prüfung noch aus, obwohl die Prüfungen von der Senatsverwaltung zeitnah hätten durchgeführt werden müssen", schreiben die Prüfer. Das Kuratorium des DIW, in dem unter anderem drei Staatssekretäre der Berliner Landesregierung sitzen, ließ es zudem den Prüfern zufolge zu, in einer Reihe von Fällen von Zimmermann nicht umfassend informiert zu werden. Dies war unter anderem der Fall beim DIW DC, einer rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaft des DIW, an die seit 2006 Steuergelder in Höhe von mehr als 900 000 Euro geflossen sind. Zumindest ein erheblicher Teil der Zahlungen basiert laut Rechnungshof auf unzulässigen "In-sich-Geschäften"; ein anderer Teil sei auf eine Weise verwendet worden, die "nicht zuwendungsfähig" ist. Noch auf der letzten Sitzung des Kuratoriums im November verbat sich Zimmermann nach Informationen der "Welt" Nachfragen: Das DIW DC sei eine Institution amerikanischen Rechts und falle daher nicht in die Zuständigkeit des Kuratoriums. Auch konnte oder wollte Zimmermann bei der Sitzung nicht erklären, wie er die in seiner mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene drastische Steigerung der Drittelmitteleinnahmen erreichen will. Nach Informationen der "Welt" verweigerte das Kuratorium dem Vorstand daraufhin die Entlastung für das Jahr 2008.
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Datum: 10.01.2010 - 17:14 Uhr
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