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Entwicklungsmoeglichkeiten fuer Private und fuer den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk auf allen Uebertragungswegen sichern

Anlaesslich von Forderungen von Unionspolitikern nach einem "Mediengipfel" zur geplanten "Tagesschau"-Applikation fuer Smartphones erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Die Kritik von Unionspolitikern an dem Vorhaben der ARD, eine Tagesschau-Applikation fuer Smartphones anbieten zu wollen, ist vordergruendig und ueberzogen. Unstreitig ist doch, dass auch die Angebote der privaten Anbieter ihre Marktchancen finden muessen. In einer sich stark veraendernden Medienlandschaft sind auch private Medienanbieter darauf angewiesen, neue Uebertragungswege kommerziell nutzen zu koennen. Die medienpolitische Herausforderung ist es, sowohl die Entwicklungsfaehigkeit des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch die von Privaten zu ermoeglichen. Beide muessen mit ihren Angeboten dem geaenderten Mediennutzungsverhalten gerade der juengeren Menschen Rechnung tragen. Eine Schwarz-Weiss-Diskussion hilft nicht weiter und wird den komplexen Fragestellungen nicht gerecht. Die duale Rundfunkordnung gilt es in beiden Aspekten zu beruecksichtigen. Bei Interessenskonflikten muessen fuer alle Beteiligten objektive Kriterien gelten, die sich an den bisherigen Grundsaetzen und Regelungen orientieren.

Das Vorhaben der ARD ist sowohl vom EU-Beihilfekompromiss als auch von der erst im vergangenen Jahr ueberarbeiteten Rundfunkmitteilung der EU-Kommission zur Anwendung der Vorschriften ueber staatliche Beihilfen auf den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk gedeckt. Grundsaetzlich gilt es demnach sicherzustellen, dass die oeffentlich-rechtliche Finanzierung wesentlicher neuer audiovisueller Dienste - und dies gilt natuerlich erst recht fuer die blosse Nutzung neuer Uebertragungswege - den Wettbewerb zwischen oeffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern nicht unverhaeltnismaessig verzerrt. Im Rahmen dieser Pruefung der Auswirkungen auf den Markt sind beispielsweise das Vorhandensein aehnlicher oder substituierbarer Angebote, der publizistische Wettbewerb, die Marktstruktur, die Marktstellung der oeffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, der Grad des Wettbewerbs und die potenziellen Auswirkungen auf private Initiativen zu untersuchen. Dabei gehen aber sowohl der EU-Beihilfekompromiss als auch die Rundfunkmitteilung selbstverstaendlich davon aus, dass auch dann, wenn konkurrierende oder substituierende Angebote bestehen, der publizistische Mehrwehrt des oeffentlich-rechtlichen Angebots ueberwiegen kann. Dies gerade bei einem Angebot wie der Tagesschau, die zum absoluten Kernbereich der Grundversorgung zaehlt, in Frage stellen zu wollen, zeigt die eigentliche Zielrichtung des Vorstosses von Union und FDP: Es geht nicht nur um die Nutzung eines neuen Uebertragungsweges. Vielmehr geht es aus Sicht von Union und FDP offenbar auch darum, den Grundversorgungsauftrag des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsaetzlich zu beschraenken.





Das was Herr Koch und andere Gremienmitglieder der Union kuerzlich beim ZDF veranstaltet haben, war offensichtlich nur der Auftakt beim Anlegen der Axt an die Grundlagen des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Forderung seitens der Unionsfraktion nach einem "Mediengipfel" der Bundeslaender und der sofortigen Aufnahme von "Expertenberatungen" im Zusammenhang mit den ARD-Plaenen ignoriert zudem vollstaendig, dass es nach jahrelangen Auseinandersetzungen eine Verstaendigung mit allen Beteiligten gegeben hat. Mit der Umsetzung des 12.
Rundfunkaenderungsstaatsvertrages ist dieser Kompromiss bereits geltendes Recht.

Auch der Beauftragte der Bundesregierung fuer Kultur und Medien wird seiner medienpolitischen Verantwortung nicht gerecht, wenn er sich nun einseitig und vehement gegen die ARD-Plaene wendet. Noch im Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung hat er auf die besondere Bedeutung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks hingewiesen und betont, dass die Bundesregierung sich fuer einen starken, qualitativ anspruchsvollen und vielfaeltigen oeffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzt, der seinem Auftrag gemaess tatsaechlich alle Schichten der Gesellschaft und alle Altersgruppen erreicht. Dazu gehoeren entsprechende Entwicklungsmoeglichkeiten auch in der digitalen Welt, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem juengsten Rundfunkurteil bestaetigt hat. Woertlich heisst es im Medien- und Kommunikationsbericht: "Eine Weiterentwicklung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks darf allerdings nicht zu Lasten eines ausgewogenen Verhaeltnisses von privaten und oeffentlich-rechtlichen Veranstaltern im dualen System gehen. Einen entscheidenden Beitrag zur Wahrung dieses Gleichgewichts soll der 12. Rundfunkaenderungsstaatsvertrag der Laender leisten, der die Zusagen gegenueber der Europaeischen Kommission zur Einstellung des Beihilfepruefverfahrens zur Finanzierung des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland umsetzen wird." Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufuegen, Herr Neumann!


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Datum: 06.01.2010 - 17:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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