Besserer Schutz für Arbeitnehmer, mehr Rechtssicherheit für die Zeitarbeit
Besserer Schutz für Arbeitnehmer, mehr Rechtssicherheit für die Zeitarbeit
Zeitarbeit darf nicht zu einem Instrument von Beschäftigungs-Willkür verkommen
(pressrelations) - slich der Diskussion zu unternehmensinterner Zeitarbeit erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Karl Schiewerling MdB:
Zeitarbeit ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument zum Aufbau und zur notwendigen Flexibilisierung von Beschäftigung. Zeitarbeit darf aber nicht zu einem Instrument von Beschäftigungs-Willkür verkommen. Diese neue Praxis einiger weniger Unternehmen ist nicht vereinbar mit den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und ihren Grundsätzen von gesamtwirtschaftlicher Verantwortung und innerbetrieblicher Partnerschaft. Gleichsam bringt das Verhalten einzelner das erfolgreiche Instrument Zeitarbeit und die inzwischen anerkannte Zeitarbeits-Branche in Verruf. Insgesamt schafft dies bei den Menschen Unsicherheit und schürt Ängste. CDU/CSU setzt sich daher für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer und mehr Rechtssicherheit in der Zeitarbeit ein.
Wie kaum eine andere Branche bietet die Zeitarbeit Arbeitslosen Chancen zur Rückkehr oder den erstmaligen Einstieg in das Erwerbsleben. Insbesondere Arbeitslosen ohne formale Qualifikation gelingt es durch die Zeitarbeit, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Insgesamt finden bis zu 15 Prozent derjenigen, die neu eingestellt werden, über die Zeitarbeit den Weg in einen Betrieb. Das zeigt: Der sogenannte Klebe-Effekt der Zeitarbeit zeigt Wirkung.
Das sinnvolle und wirksame Instrument der Zeitarbeit wird von der weit überwiegenden Mehrheit der Unternehmen in diesem arbeitsmarktpolitisch richtig verstandenen Sinne angewendet. Dieser wichtige arbeitsintegrative Beitrag der Unternehmen darf nicht in Frage gestellt werden durch rechtlich zweifelhafte Konstruktionen einzelner Unternehmen, die im Wege von Kostensenkungsprogrammen versuchen, vor allem tariflich vergütete Tätigkeiten auf unternehmensinterne Leiharbeitsfirmen "auszulagern".
Auch die Sozialpartner distanzieren sich von diesen Konstruktionen unternehmensinterner Zeitarbeit, die zudem in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt werden. CDU/CSU wird sich daher für gesetzliche Änderungen stark machen, die den Schutz für Arbeitnehmer in Unternehmen verbessern und mehr Rechtssicherheit für die Zeitarbeit schaffen. Zwischen verbundenen Unternehmen darf eine Abweichung vom Gleichstellungsgebot zuungunsten des Leiharbeitnehmers grundsätzlich nicht in Betracht kommen.
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Datum: 05.01.2010 - 16:35 Uhr
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