Rechengrößen der Rentenversicherung ändern sich 2010
Rechengrößen der Rentenversicherung ändern sich 2010
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Zum Jahresbeginn ändern sich wieder einige Rechenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Weiterhin stabil bleibt jedoch der Beitragssatz mit 19,9 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover informiert jetzt über die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Verdienstgrenze, bis zu der Beschäftigte und Arbeitgeber die Sozialbeiträge zahlen, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, steigt um 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro. Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung können zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag wählen. Der Mindestbeitrag beträgt 2010 weiterhin 79,60 Euro monatlich. Der Höchstbeitrag steigt von 1.074,60 Euro im Monat auf 1.094,50 Euro. Freiwillige Beiträge für 2009 können übrigens noch rückwirkend bis zum 31. März 2010 gezahlt werden. Der Höchstbetrag bleibt dann bei 1074,60 Euro. Versicherungspflichtige Selbstständige haben in der gesetzlichen Rentenversicherung die Wahl zwischen einem einkommengerechten Beitrag, dem Höchstbeitrag oder einem Regelbeitrag, der sich am Durchschnittsverdienst orientiert. Dieser Beitrag wird 2010 mit monatlich 508,45 Euro etwa 7 Euro teurer als im Vorjahr. Teilrentenbezieher dürfen künftig rund 1,4 Prozent mehr als bisher dazuverdienen. Das gilt für alle, die eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente vor dem 65. Lebensjahr erhalten. Ab dem 65. Lebensjahr können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen.
Autor: Carolin Elmdust
Tel: 0511/829-2634
Weitere Informationen gibt es am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 10, in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.
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Datum: 29.12.2009 - 10:35 Uhr
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