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Bundesregierung saegt am Post-Universaldienst

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Bundesregierung saegt am Post-Universaldienst


(pressrelations) - >Zum von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerpflicht von Post-Universaldienstleistungen erklaert der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel:

Der Post-Universaldienst - eine flaechendeckende Grundversorgung der Bevoelkerung mit postalischen Dienstleistungen in einer bestimmten Qualitaet und zu erschwinglichen Preisen - ist im Postgesetz und der darauf beruhenden Post-Universaldienstleistungsverordnung fuer die Bundesrepublik Deutschland geregelt. Bisher wird der Post-Universaldienst alleine von der Deutschen Post AG (DPAG) erbracht. Diese muss nach § 56 Postgesetz jede Einschraenkung des Angebots der Bundesnetzagentur sechs Monate vorher mitteilen. Nach europaeischem Recht sind Universaldienstleistungen von Unternehmen, die zur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet sind, von der Umsatzsteuer zu befreien. Das dient, ganz im Sinne des Gedankens der Daseinsvorsorge, der Entlastung der Kunden.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf schraenkt den von der Mehrwertsteuer befreiten Universaldienst - abweichend vom geltenden Postgesetz und der Universaldienstverordnung - erheblich ein: Nicht mehr umsatzsteuerbefreit sollen zum Beispiel Pakete zwischen zehn und zwanzig Kilogramm, Nachnahmesendungen und (Massen-)Sendungen zum Beispiel von Behoerden, Banken, Kirchen, Aerzten, Vereinen, Parteien und Gewerkschaften sein. Dies widerspricht eindeutig den europaeischen Vorgaben. Die Zeche fuer die erhofften Steuermehreinnahmen von 300 Millionen Euro jaehrlich zahlen beispielsweise im Fall der Banken letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher, auf die die Mehrkosten abgewaelzt werden.

Andere, wie Wohlfahrtsverbaende, Vereine und Kirchen werden erheblich belastet. Daran sollten CDU/CSU und FDP bei ihren naechsten Sonntagsreden ueber das Ehrenamt denken.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf weitet die Steuerbefreiung auf die Wettbewerber der Deutschen Post aus, ohne sie den gleichen Qualitaetskriterien aus der Post-Universaldienstleistungsverordnung und einer dem § 56 Postgesetz entsprechenden Verpflichtung zu unterwerfen. Unter dem Vorwand, Wettbewerb im Postsektor herstellen zu wollen, unterlaeuft die Bundesregierung ihre grundgesetzliche Verpflichtung, einen guenstigen und flaechendeckenden Universaldienst zu garantieren. Postdienstleistungen werden fuer viele teurer und die Arbeitsbedingungen fuer die dort Beschaeftigten immer schlechter.





Vielmehr als das Dogma des Wettbewerbs interessiert die Bevoelkerung, wie viele Postaemter noch erhalten bleiben, wie zuverlaessig die neuen Post-Agenturen arbeiten und ob die im Postsektor Beschaeftigten ohne staatliche Zuzahlungen von ihrer Arbeit leben koennen. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher muss die Post-Universaldienstverordnung ueberarbeitet werden, damit auch im Wettbewerb zwischen Post und Konkurrenten das flaechendeckende Angebot in gleicher Qualitaet und zu guenstigen Preisen erhalten bleibt.


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Datum: 18.12.2009 - 17:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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