InternetIntelligenz 2.0 - Entscheidung zur Sicherungsverwahrung prüfen

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Entscheidung zur Sicherungsverwahrung prüfen

ID: 147170

Entscheidung zur Sicherungsverwahrung prüfen


(pressrelations) - >Strafrechtliche Schutzlücke verhindern

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zur Verlängerung der Sicherungsverwahrung von Straftätern erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stimmt wegen ihrer möglichen Auswirkungen auf die Sicherungsverwahrung in Deutschland besorgt. Ein wirkungsvoller Schutz der Menschen vor hochgefährlichen Straftätern darf in Deutschland nicht zwischen den Vorgaben des Grundgesetzes einerseits und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) andererseits zerrieben werden.

1998 ist die ursprünglich vorgeschriebene Höchstgrenze von 10 Jahren bei der Sicherungsverwahrung aufgehoben worden. Auch Gewaltverbrecher, die ihre Tat bereits vor dieser Änderung begangen hatten, dürfen seitdem zeitlich unbegrenzt in Sicherungsverwahrung bleiben. Erst wenn von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, kommt eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht. Der Straßburger Gerichtshof sieht hierin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Wir müssen die Entscheidung gründlich auswerten, um die rechtlichen Auswirkungen auf das deutsche System der Sicherungsverwahrung beurteilen zu können. Ziel muss es sein, den verbleibenden Spielraum für eine Sicherungsverwahrung möglichst optimal zu nutzen. In Deutschland ist es aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern verfassungsrechtlich nicht möglich, eine lebenslange Freiheitsstrafe auch lebenslang zu vollziehen. Daher brauchen wir mehr als andere Länder ein effektives und ausgewogenes System der Sicherungsverwahrung. Wir befürchten, das Urteil des EGMR könnte zu einer Schutzlücke in unserem Strafsystem führen. Die Bevölkerung muss vor gefährlichen Schwerverbrechern weiterhin geschützt werden dürfen. Begrüßenswert sind die Überlegungen des Justizministeriums, die Verweisung an die Große Kammer des EGMR zu beantragen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung gibt der Bundesrepublik Gelegenheit, um Verständnis für die Besonderheiten der deutschen Rechts- und Verfassungsordnung zu werben.






CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion(at)cducsu.de
http://www.cducsu.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Generalleutnant Wieker wird neuer Bundeswehr-Generalinspekteur Türkei: Kurden wollen nach Verbot neue Partei gründen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.12.2009 - 15:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 147170
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 177 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Entscheidung zur Sicherungsverwahrung prüfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von CDU/CSU-Fraktion



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 196


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.