Bundesverfassungsgericht hat Verhandlung über Vorratsdatenspeicherung begonnen
(dts) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute damit begonnen über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu verhandeln. Nahezu 35000 Bürger und Bürgerinnen hatten eine Sammelklage gegen die massenhafte Datenerfassung eingereicht, darunter auch die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die nun gleichzeitig Klägerin und Beklagte ist. Dem vor zwei Jahren verabschiedeten Gesetz zufolge müssen Telefon- und Internetanbieter ein halbes Jahr lang sämtliche Verbindungsdaten ihrer Nutzer speichern. BKA-Chef Jörg Ziercke verteidigte unterdessen das Gesetz, denn durch die Vorratsdatenspeicherung könne "schwerste Kriminalität" im Internet nachhaltig bekämpft werden. Die Kläger kritisieren die Verordnung, weil die Speicherung einen Eingriff in die Grundrechte darstelle. Auch der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar meldete sich zu Wort. Gegen organisierten Terrorismus sei die Speicherung der Daten nutzlos, sagte er gegenüber dem "Spiegel". Man könne die Speicherung umgehen, wenn man die internen Nachrichtenfunktionen in sozialen Netzwerken nutze. Ebenso müsse man die Umsetzung der Telekommunikationsunternehmen kritisieren. Die meisten Anbieter speichern offenbar deutlich mehr Daten als sie eigentlich müssten. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist Anfang kommenden Jahres zu rechnen.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.12.2009 - 21:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 145959
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:
Karlsruhe
Telefon: 01805-998786-022
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 182 mal aufgerufen.