Vollzugshinweise Waffenrecht
Vollzugshinweise Waffenrecht
Innenminister Herrmann: "Bayerische Vollzugshinweise setzen neues Waffenrecht eins zu eins um ? Vorwürfe der Landtags-SPD haltlos ? Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit im Vordergrund"
(pressrelations) - >"Die Vollzugshinweise des Innenministeriums für die bayerischen Waffenbehörden setzen das neue Waffenrecht eins zu eins um. Sie fordern von den Waffenbehörden Maßnahmen, die diese auch realistisch leisten können. Der Vorwurf, das Innenministerium würde die Waffengesetzänderungen ''aufheben'', ist ausgesprochener Unsinn. Mit unseren Vollzugshinweisen schaffen wir vielmehr genau das, was das neue Waffenrecht bezweckt: Mehr Aufbewahrungssicherheit von Waffen bei vernünftigen Mitwirkungspflichten für Waffenbesitzer", so Innenminister Joachim Herrmann zu einem Dringlichkeitsantrag der Landtags-SPD, der am 17. Dezember 2009 im Bayerischen Landtag beraten wird.
Kern der Waffengesetzänderungen nach Winnenden sei es, die Sicherheit bei der Aufbewahrung von Schusswaffen zu erhöhen. Dazu sehe das Waffengesetz vor, dass jeder Inhaber einer Waffe die sichere Aufbewahrung gegenüber der Waffenbehörde nachweisen müsse. Zudem könne die Waffenbehörde nun auch verdachtsunabhängige Kontrollen vor Ort durchführen. Innenminister Herrmann: "Genau das haben wir unseren Waffenbehörden in den Vollzugshinweisen vom 26. Oktober 2009 aufgegeben: Sie müssen von jedem Waffenbesitzer einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung verlangen. Auch alle Altfälle sind dabei einzubeziehen. Zudem werden die Waffenbehörden von der neuen Befugnis zu stichprobenartigen, verdachtsunabhängigen Kontrollen Gebrauch machen. Denn auch Stichproben haben eine erhebliche Wirkung, da es sich vor Ort sehr schnell herumspricht, wenn jemand wegen Verstößen seine Waffenerlaubnis verliert." Unabhängig davon habe die Waffenbehörde in Verdachtsfällen, wie schon bisher, die Befugnis zu unangemeldeten Kontrollen auch gegen den Willen des Wohnungsinhabers. "Es ist völlig klar: Wenn die Waffenbehörde Zweifel an der sicheren Aufbewahrung von Waffen hat, darf und wird es keine falsche Nachsicht geben", so Herrmann.
Herrmann betonte, dass flächendeckende verdachtsunabhängige Kontrollen aller Waffenerlaubnisinhaber, wie sie nun offenbar die SPD-Landtagsfraktion im Auge habe, nicht Gegenstand der Waffengesetzänderungen gewesen seien. Die damalige Große Koalition habe sich aus guten Gründen gegen ein voraussetzungsloses, erzwingbares Wohnungsbetretungsrecht entschieden. Flächendeckende Kontrollen seien von den Waffenbehörden in einem absehbaren Zeitraum auch gar nicht zu leisten. Innenminister Herrmann: "Die Landeshauptstadt bräuchte selbst mit dem zusätzlich eingestellten Personal, das ab Mitte 2010 zur Verfügung stehen soll, für die Kontrolle aller legalen Waffenerlaubnisinhaber in München rund 15 bis 20 Jahre. Ich wundere mich daher über die Vorwürfe gerade aus dem Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt. Die Vorwürfe sind im Übrigen um so erstaunlicher, als gerade die Landeshauptstadt in der Vergangenheit besonders lax mit der Nachweispflicht der sicheren Aufbewahrung umgegangen ist." So seien Waffenerlaubnisinhaber regelmäßig nur auf die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung hingewiesen worden, ohne dass die Vorlage von Nachweisen verlangt worden sei.
Die neuen Vollzugshinweise seien bürgerfreundlich und unbürokratisch. So sei etwa bewusst darauf verzichtet worden, den Waffenbehörden eine bestimmte Zahl von Kontrollen vorzugeben. Der Innenminister: "Penible Vollzugsregeln, die jedes Detail exakt vorgeben, haben mit einer modernen Verwaltung nichts zu tun. Flexibilität schafft Raum für Bürgerfreundlichkeit und trägt auch der unterschiedlichen Organisation in den Waffenbehörden bestmöglich Rechnung. Wir wollen, wo immer möglich, die Eigenverantwortung unserer Behörden stärken und sie nicht gängeln."
(Die Vollzugshinweise des Innenministeriums vom 26.10.2009 sind unter http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/innere/sicherleben/detail/17045abrufbar. Die Hinweise zu Nachweisen und Kontrollen der sicheren Aufbewahrung finden sich dort unter Ziffer 5.)
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Datum: 15.12.2009 - 19:35 Uhr
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