MAN erklärt Ermittlungen für abgeschlossen
MAN erklärt Ermittlungen für abgeschlossen
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Abschlussbericht zu internen Ermittlungen vorgelegt
Verbesserung der Compliance Organisation
Der Vorstand der MAN SE hat die gegen die Tochterunternehmen MAN Nutzfahrzeuge AG und MAN Turbo AG gestern erlassenen Bußgeldbescheide akzeptiert. Der Aufsichtsrat begrüßt die Entscheidung des Vorstandes und die rasche Beendigung der internen Ermittlungen. MAN hat auf Rechtsmittel verzichtet und wird einen Gesamtbetrag in Höhe von 150,6 Mio ? kurzfristig an den Freistaat Bayern überweisen. Ebenso wurde mit den deutschen Finanzbehörden eine endgültige Einigung im Hin-blick auf die steuerlich kritischen Zahlungen erzielt. Die daraus resultierende Steuernachzahlung beträgt rund 20 Mio. Euro.
Die mit der internen Prüfung der Korruptionsvorwürfe beauftragten Anwälte legten heute dem Aufsichtsrat ihren Abschlussbericht vor. Seit Mitte Mai hatten rund 70 Anwälte, Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer Zahlungen der vergangenen zehn Jahre in allen Teilkonzernen der MAN Gruppe analysiert. Dabei wurden verdächtige Zahlungen in einer Höhe von insgesamt 51,6 Mio. ? aufgedeckt. Insgesamt übergaben die internen Ermittler rund 80 Verdachtsfälle und die Ergebnisse des Amnestiepro-grammes an die Staatsanwaltschaft. Damit zeigte MAN seine uneingeschränkte Bereitschaft, mit der Staatsanwaltschaft zu kooperieren und leistete einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Verdächtigungen.
MAN trennt sich infolge der Korruptionsvorwürfe von rund 20 Mitarbeitern und prüft, ob gegen einzelne Personen Schadensersatz geltend gemacht wird.
Die internen Untersuchungen haben ergeben, dass Mitarbeiter der Teilkonzerne MAN Nutzfahrzeuge und MAN Turbo gegen gesetzliche und interne Vorschriften verstoßen haben, in dem sie verdächtige Zahlungen an Berater und Vermittler leisteten. Im Inlandsvertrieb von MAN Nutzfahrzeuge wurde die Möglichkeit zur Zahlung sogenannter Gelegenheitsprovisionen missbraucht. Nach 2006 nahm die Zahl der verdächtigen Zahlungen stark ab. Die große Mehrzahl der Mitarbeiter hat Compliance-konform gehandelt.
Der Aufsichtsrat nahm den Abschlussbericht zur Kenntnis und erklärte die internen Ermittlungen in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft für abgeschlossen. Er sieht sich darin bestärkt, die rasche und vollständige Aufklärung in dem großen Umfang der letzten Monate vorangetrieben zu haben. Jetzt steht die Verbesserung des Compliance-Systems im Vordergrund, damit sich solche Vorfälle keinesfalls wiederholen können. Ziel ist die Stärkung einer nachhaltigen Kultur und Infrastruktur, die die Einhaltung aller Gesetze und Richtlinien sicherstellt. Zu diesem Zweck erhält der neue Chief Compliance Officer alle erforderliche Unterstützung.
MAN hatte bereits im Juli ein 5-Punkte-Programm zur Verbesserung der Korruptionsabwehr aufgelegt. Dies wird MAN jetzt durch zusätzliche Maßnahmen weiter konkretisieren:
1. Information der Staatsanwaltschaft
MAN wird bei schwerwiegenden Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaft informieren und bei der Aufklärung eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen arbeiten.
2. Nachhaltige Stärkung der Compliance Organisation
MAN SE richtet zum 1. Januar 2010 einen neuen Bereich Compliance ein und schafft klare Verantwortlichkeiten. Organisatorisch ist der Bereich direkt dem Sprecher des Vorstands der MAN SE unterstellt.
Mit weiteren praxisnahen Schulungen erhalten alle Mitarbeiter der relevanten Bereiche (Vertrieb, Einkauf, Marketing, etc.) eindeutige Verhaltensrichtlinien. Die internen Dokumentationen werden weiter entwickelt.
3. Revision
Der Revisionsbereich wird die Compliance-Organisation bei der Auf-deckung von Fehlverhalten unterstützen und dazu personell verstärkt. Mit dem Einsatz eines Compliance-IT-Systems werden Transaktionen nach verdächtigen Zahlungen gefiltert.
4. Überprüfung von Organisation und Prozessen des Vertriebs
Gelegenheitsprovisionen wurden bereits unverzüglich nach Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe abgeschafft. Das Incentive-Gehaltssystem von Vertriebsmitarbeitern bei MAN Nutzfahrzeuge wurde neu strukturiert. Künftig wird jeder Berater eine Due-Diligence-Prüfung durchlaufen.
5. Dialog mit Anti-Korruptionsexperten von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs)
MAN befindet sich mit verschiedenen Anti-Korruptions-Organisationen im Gespräch, um die internationalen Anforderungen nach einer starken Compliance-Organisation zu erfüllen und in gemeinsamen Projekten Korruptionsprävention zu betreiben.
Für Aufsichtsrat und Vorstand haben Compliance und Unternehmenskultur einen hohen Stellenwert. Compliance ist und bleibt eine der wichtigsten Aufgaben aller Führungskräfte und Mitarbeiter und damit ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur.
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Datum: 11.12.2009 - 20:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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