InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Pauschalreiserichtlinie: Deutscher Ferienhausverband fordert Klarstellung bei Online-Buchungen

ID: 1447409

Berlin, 23.01.2017. In einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird heute über den Gesetzentwurf zur Pauschalreiserichtlinie diskutiert. Der Deutsche Ferienhausverband e. V. bewertet es positiv, dass einzelne Reiseleistungen wie die Vermittlung von Ferienhäusern rechtlich nicht als Pauschalreise gelten sollen. Das stärke die Tourismusvielfalt und sichere die Existenz von kleinen und mittelständischen Anbietern, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes.


(IINews) - „Nur ein Teil der Ferienwohnungen und -häuser in Deutschland werden durch Reiseveranstalter angeboten. Daneben haben sich Vermittler und Online-Portale auf dem Markt etabliert. Würde man die Vermittlung einer Ferienwohnung grundsätzlich als Pauschalreise einordnen, bedeute das einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Anbieter“, sagt Michelle Schwefel, politische Referentin des DFV, "denn es handele sich um einen deutschen Einzelweg. In keinem anderen europäischen Land gälte eine solche Regelung.“ Schwefel ergänzt: „Es entzieht sich jeder Logik, dass eine Einzelleistung wie das Vermieten eines Ferienhauses dem Pauschalreiserecht unterliegen soll.“

Verbraucherschützer fordern, den gestrichenen Passus, einen Ferienhausaufenthalt wie eine Pauschalreise zu behandeln, wieder in das Gesetz aufzunehmen. Eine solche Sonderregelung für Deutschland würde nicht nur dem Ziel der Wettbewerbsgleichheit widersprechen, sondern für kleine und mittelständische Unternehmen ein erhebliches Markthindernis darstellen. Fielen diese unter die Veranstalter-Richtlinien, würden sie durch die damit verbundenen Informations- und Sicherungspflichten erheblich belastet. „Man erweist dem Verbraucher keinen Dienst, wenn ein von ihm geschätztes Angebot vom Markt verschwindet oder sich erheblich verteuert. Das kann weder wirtschafts- noch verbraucherpolitisch gewünscht sein. Eine der größten Stärken des Deutschland-Tourismus ist seine Vielfalt.“

Der Deutsche Ferienhausverband sieht die Verbraucher durch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Informationspflichten ausreichend abgesichert. „Die Kunden werden zukünftig darüber informiert, ob eine gebuchte Dienstleistung als Pauschalreise, verbundene Reiseleistung oder Einzelleistung gilt und welche Sicherungsleistungen beim jeweiligen Service bestehen. Auf Basis dieser Information könne jeder selbst entscheiden, welches Angebot das passende ist.“ Laut DFV sollte es einem Veranstalter allerdings möglich sein, eine Einzelleistung auf freiwilliger Basis den Regelungen eines Pauschalreisevertrags zu unterwerfen, damit er beispielsweise für verschiedene Vertragsformen keine unterschiedlichen AGB benötige.





Der Ferienhausverband fordert zudem eine Klarstellung bei der Abgrenzung zwischen verbundenen Reiseleistungen und Pauschalreisen. „Es bedarf einer scharfen, rechtlich eindeutigen, aber auch praxisfreundlichen Trennung, damit Vermittler nicht ungewollt unter die Veranstalterhaftung fallen“, sagt Schwefel. Bei der Online-Buchung ist es gang und gäbe, dass Unternehmer auf Webseiten anderer Unternehmen hinweisen, die ergänzende Reiseleistungen anbieten. Der Entwurf der Bundesregierung sieht zwar vor, dass ein Anbieter auf Angebote anderer Unternehmen hinweisen darf, sofern dies nicht in gezielter Weise geschieht. Nicht hinreichend klar ist aber, was man genau unter „in gezielter Weise“ versteht: Die Begründung führt aus, dass Anbieter auf die Homepage oder Einstiegsseite eines anderen Dienstleisters verlinken dürfen. Das entspricht aber weder der Realität, noch dem, was Verbraucher erwarten, kritisiert der Verband. "Wenn man ein Quartier für einen Städtetrip nach Bremen bucht, dann möchte man z. B. auch bei der Bahn auf einer Seite landen, in der Verbindungen nach Bremen angezeigt werden. Wir wünschen uns eine Klarstellung, die es erlaubt, auch auf eine spezifische Unterseite zu verlinken, die beispielsweise auf bestimmte Reiseziele verweist. „Von einer gezielten Vermittlung sollte man nur dann sprechen, wenn z. B. durch Klick auf den Link Reisezeiträume übermittelt werden, die sich mit der Ursprungsbuchung überschneiden“, sagt Schwefel.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist mit 17 Mitgliedern Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt:
Pamela Premm | Premm PR, Tel. 01 78 – 4 07 76 95
www.premm-pr.de

Michelle Schwefel, Tel. 01 51 – 68 13 90 93
E-Mail: presse(at)deutscher-ferienhausverband.de
www.deutscher-ferienhausverband.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Vorhang auf
Domaine Faiveley - Hort brillanter Weine
Bereitgestellt von Benutzer: DFVPresse
Datum: 23.01.2017 - 15:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1447409
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Pamela Premm
Stadt:

Berlin


Telefon: 01784077695

Kategorie:

Hotel & Gaststätten


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 128 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Pauschalreiserichtlinie: Deutscher Ferienhausverband fordert Klarstellung bei Online-Buchungen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Ferienhausverband e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Ferienhausverband e. V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.237
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 143


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.