Regierung muss im Fall Kundus die Karten endlich auf den Tisch legen
Regierung muss im Fall Kundus die Karten endlich auf den Tisch legen
(pressrelations) - >
"Eine sofortige Sitzung der Obleute des Auswärtigen und des Verteidigungsausschusses und rückhaltlose Aufklärung durch die Bundesregierung ist das Mindeste, was wir erwarten. Wir lassen uns nicht länger täuschen", erklären die Obleute der Fraktion DIE LINKE im Auswärtigen und im Verteidigungsausschuss, Wolfgang Gehrcke und Paul Schäfer, nachdem bekannt geworden ist, dass das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr am Luftangriff von Kundus am 4. September beteiligt war.
"Die Bundesregierung muss endlich die Karten auf den Tisch legen", fordert Schäfer. "Auch über verdeckte Operationen der Bundeswehr in Afghanistan, gleichgültig unter welchem Namen und in welcher Formation diese durchgeführt werden, muss endlich umfassend Rechenschaft abgelegt werden."
Gehrcke ergänzt: "Das Vertrauen der Abgeordneten in die Informationsbereitschaft der Bundesregierung ist verspielt. Erneut erfahren die Parlamentarier aus den Medien, was ihnen die Regierung vorenthält. Von den Verantwortlichen hört man nur das, was diese nicht mehr ableugnen können. Das ist unaufrichtig und unwürdig."
F.d.R. Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher(at)linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 10.12.2009 - 15:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 144542
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 163 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Regierung muss im Fall Kundus die Karten endlich auf den Tisch legen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DIE LINKE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).