InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Essverbot am Arbeitsplatz: Betriebsrat muss gefragt werden

ID: 1445159


(LifePR) - Wer kann schon Höchstleistungen erbringen, wenn der Magen knurrt? Viele Arbeitnehmer essen daher nebenbei im Büro. Wenn der Chef das Essen am Arbeitsplatz untersagen will, darf er seine Rechnung nicht ohne den Betriebsrat machen. Denn der hat in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht. Im konkreten Fall hatte der Betreiber eines Callcenters seinen Mitarbeitern das Essen am Arbeitsplatz untersagt. An dieser Entscheidung war der Betriebsrat nicht beteiligt, der Arbeitgeber bestritt sogar, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Der erwirkte vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich, dem Arbeitgeber zu untersagen, die Anweisung zu erteilen (LAG Berlin-Brandenburg, Az.: 7 TaBVGa 520/16).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mittagstisch der?mayenapp? getestet!
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 17.01.2017 - 10:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1445159
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Hotel & Gaststätten


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 86 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Essverbot am Arbeitsplatz: Betriebsrat muss gefragt werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Aber es gibt doch einen Bademeister! ...

(Frei-)Bad wieder voll öffnen darf: Die Temperaturen steigen und der Wunsch, ins kühle Nass zu springen, wächst. Schaut man auf die Online-Plattformen der Bädergesellschaften, sind oft bereits innerhalb weniger Stunden alle verfügbaren Tickets ...

Starkregen nichts für schwache Nerven ...

Autos, vollgelaufene Keller: Nach der ersten Hitzewelle folgte am Wochenende mit Tief Yap ein Unwetter mit rekordverdächtigen Regenmengen. Entstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherunge ...

Der erste Schritt zum Eigenheim ...

Regel nicht die gesamte Summe aus der Portokasse, sondern finanziert den Traum der eigenen vier Wände mit Hilfe eines Darlehens. Dabei können künftige Eigenheimbesitzer nicht nur zwischen diversen Finanzierungsformen wählen, sondern es gibt eini ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.237
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 162


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.