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Schleppende Bearbeitung von Pflegegutachten durch die GKV und den MDK

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Schleppende Bearbeitung von Pflegegutachten durch die GKV und den MDK


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Die Bearbeitung von Anträgen zur Einstufung von Leistungen der Pflegeversicherung verzögert sich zeitlich erheblich. Hierzu erhält die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. mit steigender Tendenz Hinweise.

Von der Beantragung bis zum Abschluss des Pflegegutachtens dauert es sehr häufig bis zu drei Monaten, im Einzelfall auch noch länger.
Dies ist ein unhaltbarer Zustand, da die Menschen, die pflegebedürftig geworden sind und deren Angehörige in der Regel auf die rasche Unterstützung der Pflegeversicherung angewiesen sind.

Die Mitarbeiter der Pflegekassen verweisen auf organisatorische Engpässe oder auf andere Servicezentren der jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen. Ferner weist man gerne auf personelle Engpässe bei einigen Einrichtungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hin. Besonders dreist ist die Aussage der KKH Allianz, die in einem Schreiben darauf hinweist, dass die Verzögerung wegen mangelhafter Termineinhaltung durch die Pflegebedürftigen auftreten.

Die Verzögerung der Begutachtung von Pflegeleistungen für Pflegebedürftige durch organisatorische und bürokratische Mängel bei den gesetzlichen Krankenkassen und dem MDK, darf nicht geduldet werden - so die Überzeugung des Vorstandes der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V., vertreten durch den Präsidenten Wolfram - Arnim Candidus.

Die DGVP fordert, dass die Begutachtung nach gesetzlicher Vorschrift zeitnah spätestens 5 Wochen nach dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder einer Änderung des Pflegebedarfs abgeschlossen ist. Eine Nichteinhaltung sollte automatisch zu Schadensersatzansprüchen der Pflegebedürftigen und Angehörigen gegenüber der Pflegekasse führen, z.B. pro Tag mit 150 ?uro.
In jedem Fall sollten die Pflegebedürftigen und Angehörigen im Fall von Terminüberschreitungen über einen Zeitraum von 5 - 6 Wochen eine Untätigkeitsklage bei der Pflegekasse einreichen, damit eine Begutachtung umgehend erfolgt.





Das bislang auf Eigeninteresse ausgerichtete Verhalten der Pflegekassen und des MDK muss umgewandelt werden auf die Interessen der Versicherten, Patienten, Pflegebedürftigen und Angehörigen.

Dazu fordern wir gesetzliche Regelungen, da wir uns nicht auf die Freiwilligkeit der GKV und des MDK verlassen können, denn dann sind wir verlassen. Dies hat die Vergangenheit und Gegenwart bewiesen.


Katja Rupp
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.

Tel. 06252-94298-0/ Presseanfragen -12
Fax 06252-94298-29
E-Mail info(at)dgvp.de
Internet www.dgvp.de

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Datum: 10.12.2009 - 13:06 Uhr
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