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Verfassungsgericht gibt Beschwerde von Klavierspieler statt

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(dts) - Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat einer Beschwerde eines Berliners, der wegen Ruhestörung durch Klavierspielen eine Strafe von 50 Euro zahlen sollte, stattgegeben. Die Tochter des Mannes hatte an einem Sonntag Klavier geübt, woraufhin sich ein Nachbar wegen Ruhestörung beschwert hatte. Die gegen den Vater verhängte Geldbuße von 75 Euro war nach dessen Einspruch auf 50 Euro reduziert worden, der Mann hatte daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Gericht in Karlsruhe hat dieser Beschwerde nun stattgegeben und den Fall an ein Berliner Amtsgericht zurückgewiesen. Begründet wird der heute veröffentlichte Beschluss damit, dass die Familie nicht habe absehen können, dass es sich bei dem Klavierspielen um eine "erhebliche Ruhestörung" handeln würde.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 10.12.2009 - 12:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Telefon: 01805-998786-022

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