InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Schulessen: Keine Rücksicht auf Veganer

ID: 1395237


(LifePR) - Die einen Essen kein Fleisch, andere keinen Fisch. Den einen tun die Tiere leid, den anderen schmeckt es ganz einfach nicht. Und dann gibt es ja auch noch Menschen, die aus religiösen Gründen den Verzehr bestimmter Produkte ablehnen. Auf viele religiös oder gesundheitlich begründete Essgewohnheiten nehmen Schulkantinen bereits Rücksicht. Aber auf alle Essenswünsche können Großküchen beim besten Willlen nicht eingehen. Und sie sind nach Auskunft von ARAG Exerten auch rechtlich nicht dazu verpflichtet! In einem konreten Fall verlangte ein Berliner Vater von der von Eltern mitfinanzierten Schulkantine veganes Essen für seine Tochter, die aus ethischen Gründen keine tierischen Produkte mehr zu sich nehmen wollte. Da aber keine gesundheitliche Einschränkung vorlag, musste die Tochter wohl oder über damit leben, sich weiterhin ihr eigenes veganes Essen mitzubringen oder liefern zu lassen (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 3 K 503/15).
Download des Textes: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Genuss hoch zwölf
Der Countdown läuft - OhJulia Mannheim bereit für die Eröffnung
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 01.09.2016 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1395237
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Hotel & Gaststätten


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 110 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Schulessen: Keine Rücksicht auf Veganer
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Darf eine Home-Office-Regelung wegen einer Standortschließung gestrichen werden?In seinem Arbeitsvertrag war festgehalten, dass der Mitarbeiter eines Unternehmens im Automobilbereich zu 80 Prozent aus demHome-Officeheraus tätig war. Von zu Hause au ...

ARAG in Großbritannien mit neuem CEO ...

Das Nomination Committee der ARAG UK hat David Haynes zum CEO der ARAG UK Holdings Limited und der ARAG Legal Expenses Insurance Company Limited in Bristol berufen. Erübernimmt damit die Leitung des ARAG Rechtsschutzgeschäfts im Vereinigten Königr ...

KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern ...

Ob Chatbots, Bilderkennungssoftware oder autonomes Fahren: Die Nutzung von Künstlicher Intellgenz (KI) verändert nicht nur unsereLebenswelt, sondern wirkt sich auch auf viele Rechtsbereiche aus. Um Innovationen zu fördern und zugleich Risiken zu m ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.258
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 134


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.