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100 % finanzamtkonform / Vectron-Kassen erfüllen die Anforderungen der Finanzbehörden

ID: 1384114

Vor zwei Wochen hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzesentwurf zur Einführung manipulationssicherer Kassensysteme beschlossen, wonach Kassen ab 2020 über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Gleichzeitig wird die aktuelle GoBD-Übergangsfrist nicht verlängert, d. h. ab dem 01.01.2017 müssen Registrierkassen jedes einzelne verkaufte Produkt zehn Jahre lang speichern.


(IINews) - Am 13. Juli 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren durch Bundesrat und Bundestag wird voraussichtlich bis Ende 2016 dauern. Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden muss. Für vorher angeschaffte, nicht-umrüstbare Systeme, die aber den GoBD* bzw. der sogenannten „Kassenrichtlinie 2010“ entsprechen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen noch bis Ende 2022 eingesetzt werden.

Die Anforderungen an die technischen Lösungen sind noch nicht spezifiziert, laufen jedoch zwangsweise auf eine Lösung ähnlich zum INSIKA-Verfahren (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme) hinaus, so dass Vectron bereits jetzt eine Garantieerklärung abgeben kann. Voraussichtlich wird auch das INSIKA-Verfahren mit einigen Anpassungen zertifiziert werden. Vectron hat INSIKA heute schon in die aktuellen Kassensysteme und in die Commander-Software integriert und über längere Zeiträume erfolgreich in der Praxis getestet. Smartcard-Leser sind entweder bereits ab Werk eingebaut oder nachrüstbar. Vectron sichert in der Garantieerklärung verbindlich zu, dass alle momentan gelieferten Systeme mit einer gesetzeskonformen technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden können.

Übergangsfrist für GoBD nicht verlängert

Die aktuell bereits geltenden steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen werden in zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) dargestellt – in den GoBD sowie im
Schreiben zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ vom 26. November 2010. Sie bestimmen, wie digitale Unterlagen aufzubewahren sind, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung auf diese Informationen zugreifen kann. Danach muss eine Registrierkasse jedes einzelne verkaufte Produkt über einen Zeitraum von 10 Jahren elektronisch und unveränderbar speichern und archivieren. Die Archivierung darf auch in angeschlossenen Systemen erfolgen. Die Daten sind bei einer Betriebsprüfung vorzulegen. Fehlen sie oder werden andere formelle Fehler in der Kassenbuchführung gefunden, droht die Schätzung der Einnahmen, was zu hohen Steuernachzahlungen führen kann. Die Übergangsfrist, in der nicht-umrüstbare Systeme noch weitergenutzt werden dürfen, läuft am 31. Dezember 2016 aus. Betriebe, deren Kassen nicht den Anforderungen entsprechen sollten daher unverzüglich handeln, um keine hohen Strafen zu riskieren.





Um Anwendern größtmögliche Sicherheit zu geben, hat Vectron die für die Finanzbehörden relevanten Funktionen der Kassensoftware prüfen lassen und ein Testat erhalten. Die Prüfung erfolgte gemäß dem Prüfungsstandard zur Prüfung von Softwareprodukten (PS 880), veröffentlicht vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Im Testat wird bestätigt, dass Vectron-Produkte bei korrekter Nutzung und der Verwendung des Fiskaljournals den Anforderungen der deutschen Finanzbehörden entsprechen. Zwar ist das Testat für die Finanzverwaltung rechtlich nicht bindend, es stellt allerdings momentan die beste Möglichkeit dar, die Gesetzeskonformität eines Systems zu belegen. Bei einer Betriebsprüfung werden formelle Einwände gegen die Kassenbuchführung damit erheblich schwerer zu erheben sein.

Alle Kassensysteme der aktuellen Modellpalette von Vectron entsprechen zu 100 % den GoBD-Vorgaben und sind garantiert mit einer technischen Sicherheitseinrichtung nachrüstbar. Fast alle seit 2004 gelieferten Kassen können entsprechend der Kassenrichtlinie 2010 nachgerüstet werden.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die börsengelistete Vectron Systems AG mit Sitz in Münster, Deutschland, ist mit über 175.000 Installationen einer der führenden europäischen Hersteller von stationären und mobilen Kassensystemen sowie von Kassensoftware. Äußerst robuste Hardware kombiniert mit flexibler, zuverlässiger Software hat Vectron zum Marktführer für Kassen-Komplettlösungen in den Bereichen Gastronomie und Bäckerei im deutschsprachigen Raum und in Benelux gemacht, die Systeme lassen sich jedoch auch in vielen anderen Branchen einsetzen. Mehrere Hundert Fachhandelspartner in 30 Ländern vertreiben die Produkte. Das webbasierte Marketinginstrument bonVito ist ein weiteres Produkt der Vectron Systems AG, das neben zahlreichen Kundenbindungs- und Paymentfunktionen auch ein Online-Reservierungssystem sowie ein -Bestellsystem bietet und in die Kassensysteme integriert werden kann. Seit Herbst 2013 werden unter dem Markennamen Duratec zusätzlich preisgünstige Kassen mit geringerem Leistungsspektrum für die Gastronomie angeboten. Mehr Informationen unter www.vectron.de.



Leseranfragen:

Vectron Systems AG
Willy-Brandt-Weg 41
48155 Münster
Tel. +49 251 2856-150
vertrieb(at)vectron.de



PresseKontakt / Agentur:

Vectron Systems AG
Daniela Franka Tünte
Willy-Brandt-Weg 41
48155 Münster
Tel. +49 251 2856-0
dtuente(at)vectron.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Daniela Tuente
Datum: 27.07.2016 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Daniela Franka Tünte
Stadt:

Münster


Telefon: 0251-2856-0

Kategorie:

Hotel & Gaststätten


Anmerkungen:


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