Tillmann/Hauer: Rechte von Bankkunden gestärkt
(ots) - Mehr Transparenz und einfacherer Wechsel bei
Bankkonten
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das sogenannte Zahlungskontengesetz beschlossen. Dazu
erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Matthias Hauer:
"Mit den heute beschlossenen Regelungen erleichtern wir den
Kontowechsel von einer Bank zur anderen. Künftig können Kunden
schnell, unkompliziert und online ihre Bank wechseln und sich für
eine kostengünstigere Bank entscheiden. Die im Gesetzentwurf
enthaltenen Regelungen über die Transparenz und Vergleichbarkeit von
Kosten und von Girokonten-Entgelten über zertifizierte
Vergleichswebsites, erleichtern diese Entscheidung.
Der Kunde erhält zudem einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto.
Niemand muss künftig ohne Konto sein. Wir erleichtern somit die
gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe z. B. von obdachlosen
Menschen. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Deutsche Sprache
haben wir den Musterantrag auf Abschluss eines Basiskontos einem
Sprach-TÜV unterzogen und noch vereinfacht. Wichtig war uns, dass der
Antrag für den Kunden verständlich und leicht nachvollziehbar ist. Er
enthält nun Beispiele und Ankreuzfelder, was die Antragstellung für
den Kunden erleichtert. Aber auch die Banken sind gefragt, ihre
Kunden bei der Beantragung eines Basiskontos zu unterstützen."
Hintergrund:
In erster Linie sollen die Vorgaben der Zahlungskontenrichtlinie
in einem neu zu schaffenden Zahlungskontengesetz in deutsches Recht
umgesetzt werden. Damit soll der europäische Binnenmarkt im Bereich
der Zahlungskonten und der darüber abgewickelten
Zahlungsdienstleistungen weiter harmonisiert werden. Kernstück des
Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein
Basiskonto für alle. Auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert
wurde, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden
Zahlungsfunktionen. Ferner soll die Transparenz und Vergleichbarkeit
von Kosten und Entgelten - etwa über Vergleichswebsites - von
Girokonten deutlich verbessert werden. Außerdem wird der Kontowechsel
von einem Anbieter zum anderen erleichtert.
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Datum: 24.02.2016 - 11:40 Uhr
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