Zum 13. Mal in Folge wählten die deutschen Verbraucher HARIBO zur "vertrauenswürdigsten Süßwarenmarke"!
HARIBO ist erneut auf Platz 1 in der Kategorie "Süßigkeiten"
(LifePR) - Qualität wird honoriert! Kontinuierlich in Folge wird HARIBO bereits seit über einem Jahrzehnt mit der begehrten Auszeichnung "MOST TRUSTED BRAND" geehrt. Die Leser des populären Magazins Reader''s Digest wählten HARIBO auch in diesem Jahr wieder zur "vertrauenswürdigsten Süßwarenmarke" in Deutschland!
Laut Reader''s Digest wird diese Auszeichnung durch die größte, europäische Verbraucherstudie in über zehn Ländern Europas ermittelt. Sie zählt zu den renommiertesten deutschen Konsumentenpreisen, ist absoluter Vorreiter für andere Studien dieser Art und ein hoch anerkannter Markenmonitor.
Markenbestätigung mit höchstem Konsumentenvertrauen
Die Trusted Brands-Studie ist einzigartig und daher von besonders hohem Wert, da die Verbraucher spontan und "ohne Vorgabe" befragt wurden, welchen Marken sie das größte Vertrauen entgegenbringen.
Die Leser von Reader''s Digest wählten HARIBO auch im Jahr 2015 unter 160 verschiedenen genannten Süßigkeiten-Marken mit 63% Stimmenanteil als "MOST TRUSTED BRAND 2015" auf den ersten Platz!
Diese beständige, herausragende Wertschätzung gegenüber der Marke HARIBO zeigt höchsten Vertrauensstatus bei den deutschen Konsumenten und beweist zum wiederholten Male die erstklassige Qualität der Produkte mit überragendem Resultat.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 23.03.2015 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1189819
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
n
Telefon:
Kategorie:
Hotel & Gaststätten
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 195 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Zum 13. Mal in Folge wählten die deutschen Verbraucher HARIBO zur "vertrauenswürdigsten Süßwarenmarke"!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
HARIBO GmbH&Co. KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).