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Juristische Einschätzung: eZigaretten fallen bundesweit nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz

ID: 1131920

(ots) - Elektrische Zigaretten werden nach dem Urteil von
Münster in Nordrhein-Westfalen zukünftig auch dort genutzt werden
können, wo das Rauchen nach Nichtraucherschutzgesetz untersagt ist.
Dieses Urteil hat bundesweite Strahlkraft, so die Einschätzung des
VdeH-Anwalts Prof. Holger Schwemer, der den Kläger für den Verband in
Köln und Münster juristisch vertreten hat.

Zitat Prof. Schwemer: "Das OVG Münster hat den Begriff des
Rauchens auf einen Verbrennungsprozess, nicht auf das Verdampfen
einer E-Zigarette bezogen. Da der Begriff des Rauchens in allen
Landesnichtraucherschutzgesetzen gleich verwendet wird, kann mit
Blick auf die Gesetzesbindung der Verwaltung davon ausgegangen
werden, dass der Genuss von E-Zigaretten in öffentlichen Räumen wie
etwa in Gaststätten bundesweit nicht (mehr) als Verstoß gegen das
jeweilige Nichtraucherschutzgesetz angesehen wird."

VdeH-Vorsitzender Dac Sprengel: "Wir begrüßen das Urteil. Die
Richter von Köln und Münster haben nach aktueller Rechtslage
geurteilt. Mit der Urteilsbegründung werden auch die
Rechtsauffassungen der Bundesregierung sowie der WHO hinsichtlich der
eZigarette und dem Schutz vor Passivdampf in Frage gestellt."

Für das OVG Münster liegt die Beweislast künftig beim Gesetzgeber:
"Zudem diene das NiSchG allein dem Schutz vor Gefahren des
Passivrauchens. Mögliche Gefahren durch E-Zigaretten seien damit
jedenfalls weder identisch noch vergleichbar. Die Gefährlichkeit
einer E-Zigarette für "Passivdampfer" sei bislang nicht hinreichend
erforscht, geschweige denn nachgewiesen. Der Gesetzgeber selbst gehe
davon aus, dass Gesundheitsgefahren lediglich nicht auszuschließen
sind." http://tinyurl.com/l4tjgr6

Sprengel: "Diese Faktenkenntnis wünschen wir auch allen weiteren
Beteiligten in politischer Verantwortung, die sich bisher beim Thema




Nichtraucherschutz und eZigarette mehr an persönlichen Meinungen und
Wünschen orientiert haben als an Tatsachen."

Sprengel plädiert für einen maßvollen Umgang mit den juristisch
bestätigten Freiheiten:

"Es gibt öffentliche Einrichtungen, in denen eZigaretten aus
unserer Sicht trotzdem nicht benutzt werden sollten. Dazu zählen z.B.
Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser. Es ist wichtig, dass nach
der sinnvollen Rechtsprechung von Köln und Münster nun klare
Regelungen unabhängig vom Nichtraucherschutzgesetz für diese Bereiche
erarbeitet werden."



Pressekontakt:
Philip Drögemüller
Verband des eZigarettenhandels
Pressesprecher
Tel: 04105-8598723
Fax: 04105-8598790
Mail: presse(at)vd-eh.de


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Datum: 06.11.2014 - 14:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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Seevetal


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Hotel & Gaststätten


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