Inlandstourismus im 1. Halbjahr 2014: 3 % mehrÃœbernachtungen
(ots) - Im ersten Halbjahr 2014 gab es in den
Beherbergungsbetrieben in Deutschland 187,8 Millionen Ãœbernachtungen
in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, war dies ein
Plus von 3 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2013.
Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland erhöhte
sich im Vergleich zum ersten Halbjahr 2013 um 6 % auf 32,8 Millionen.
Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg um 3 %
auf 155,0 Millionen.
Im Juni 2014 erhöhte sich die Zahl der Gästeübernachtungen
gegenüber Juni 2013 um 8 % auf 42,0 Millionen. Davon entfielen 35,2
Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Inland (+ 8 %) und 6,8
Millionen auf ausländische Gäste (+ 6 %).
Alle Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe mit
mindestens zehn Schlafgelegenheiten. Detaillierte Informationen sind
in circa 14 Tagen unter www.destatis.de -> Zahlen & Fakten ->
Wirtschaftsbereiche -> Binnenhandel, Gastgewerbe, Tourismus ->
Tourismus und dort im Publikationenbereich unter "Monatserhebung im
Tourismus" erhältlich.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Christine Graffy,
Telefon: (0611) 75-4851
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 08.08.2014 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1093967
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Wiesbaden
Telefon:
Kategorie:
Hotel & Gaststätten
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 139 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Inlandstourismus im 1. Halbjahr 2014: 3 % mehrÃœbernachtungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Statistisches Bundesamt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).