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BaFin warnt erneut vor dubiosen Beteiligungen

ID: 1068425

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut zwei Warnmeldungen veröffentlicht.

(IINews) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut zwei Warnmeldungen veröffentlicht.

Mit Meldung vom 27.05.2014 warnt sie vor Käufen der Aktie der "Enfield Exploration Corp." (ISIN: CA2927551051), die in Deutschland in den Freiverkehr an den Börsen Frankfurt und Stuttgart einbezogen sind. Diese werden derzeit durch Telefonanrufe (Cold Calling) zum Kauf angeboten.

Bei diesem Angebot bestünden Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht wurden oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden.

Die BaFin hat bereits eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.

Weiter wurde einem Herrn Christian Weber das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung angeordnet. Dieser hat laut BaFin, unter der Bezeichnung "Field Invest" mit Kapitalanlegern Verträge über eine stille Gesellschaft abgeschlossen. Diese Verträge sehen eine Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn, nicht aber am Verlust der "Field Invest" vor, was ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin darstelle. Das Einlagengeschäft ist demnach durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Betroffene Anleger sollten mögliche Ansprüche schnellstmöglich von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Für eine kostengünstige Erstprüfung stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Torsten Senn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kesselstr. 19
70327 Stuttgart
Tel.: 0711 / 945585588
Fax: 0711 / 945585520
mail(at)rechtsanwalt-senn.de
http://www.rechtsanwalt-senn.de



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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Senn aus Stuttgart berät und vertritt geschädigte Anleger gegen Beteiligungsgesellschaften, Vermittler und Banken.

Häufig stellen Kleinanleger erst nach einigen Jahren aufgrund von schlechten Nachrichten der Gesellschaften oder aufgrund eigener Internetrecherche fest, dass sie eine Kapitalanlage abgeschlossen haben, die mit einem viel höheren Risiko verbunden ist, als eigentlich gewollt war und als der Vermittler der Anlage versprochen hat.

In diesem Fall gilt es möglichst zeitnah zu reagieren und mögliche Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Senn ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und spezialisiert in der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen für Anleger, die sich von ihrem Vermittler oder von den Gesellschaften selbst getäuscht fühlen.

Von der Erstberatung über die außergerichtliche Korrespondenz bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen vertritt Rechtsanwalt Senn Verbraucher im gesamten Bundesgebiet.



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Bereitgestellt von Benutzer: rasenn
Datum: 04.06.2014 - 15:00 Uhr
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