InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Banken müssen auf Schließungsrisiko hinweisen

ID: 1056566

Der BGH hat mit Urteilen vom 29.04.2014 entschieden (AZ: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13), dass eine Bank ungefragt auf das Risiko hinweisen muss, dass bei offenen Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt wird, diese mithin "geschlossen" werden. Dieses Risiko stellt nach Ansicht des BGH "ein während der gesamten Investitionsphase bestehendes Liquiditätsrisiko dar, über das der Anleger informiert sein muss, bevor er seine Analageentscheidung trifft".

(IINews) - Ob dieses Risiko vorhersehbar war, sei für die Pflicht zur Aufklärung darüber unerheblich. Der BGH meint hierzu: "Ob eine Aussetzung der Anteilsrücknahme zum Zeitpunkt der Beratung vorhersehbar oder fernliegend ist, spielt für die Aufklärungspflicht der Bank keine Rolle".


Hintergrund ist der, dass Anbieter von offenen Immobilienfonds die Möglichkeit haben, die eigentlich garantierte tägliche Rücknahme auszusetzen, so dass die oftmals versprochene jederzeitige Verfügbarkeit der eingesetzten Gelder nicht mehr gewährleistet ist. Diese gesetzlich geregelte Aussetzung kommt dann in Betracht, wenn nicht genügend Mittel vorhanden sind, um sowohl den Rücknahmepreis zu bedienen als auch eine ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung sicherzustellen. (§ 81 InvG a.F., nunmehr § 257 KAGB).


In diesem Fall besteht lediglich die Aussicht die Anteile auf dem wenig lukrativen Zweitmarkt zu verkaufen, sofern dies überhaupt gelingen sollte. Dass sich dann, die im Beratungsgespräch häufig versprochene tägliche Rücknahme zu einem attraktiven Preis erledigt hat, wurde so gut wie nie erwähnt.


Der BGH stellte nun klar, dass über diese Möglichkeit zur Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich auch ungefragt aufzuklären ist. In der Vergangenheit wurden viele offene Immobilienfonds zeitweise geschlossen, wie z.B. Fonds von Kanam, Axa, Catella, Credit Suisse, Degi, Morgan Stanley, SEB, TMW Pramerica, UBS.


Anlegern, denen von ihrer Bank offene Immobilienfonds empfohlen wurden und die nicht über das Risiko der Schließung informiert wurden, gibt der BGH nun einen weiteren Anhaltspunkt, um ihren Schadensersatzanspruch zu begründen.


Betroffene sollten mögliche Ansprüche schnellstmöglich von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen.


Für eine kostengünstige Erstprüfung stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.




Torsten Senn




Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Torsten Senn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kesselstr. 19
70327 Stuttgart
Tel.: 0711 / 945585588
Fax: 0711 / 945585520
mail(at)rechtsanwalt-senn.de
www.rechtsanwalt-senn.de



Leseranfragen:

Torsten Senn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kesselstr. 19
70327 Stuttgart
Tel.: 0711 / 945585588
Fax: 0711 / 945585520
mail(at)rechtsanwalt-senn.de
www.rechtsanwalt-senn.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Wolfgang Dippold, PROJECT Fonds: Ganz hohe Umsätze bei Gewerbeimmobilien-B-Standorte gefragt Freudenberg erzielt Rekordumsatz
Bereitgestellt von Benutzer: rasenn
Datum: 08.05.2014 - 14:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1056566
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Torsten Senn
Stadt:

Stuttgart


Telefon: 0711/945585588

Kategorie:

Finanzen


Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.05.2014

Dieser Fachartikel wurde bisher 339 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Banken müssen auf Schließungsrisiko hinweisen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Torsten Senn (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwalt Torsten Senn



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.237
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 321


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.