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Michael Oehme, CapitalPR AG: Generelles Verbot des freien Vertriebs von Kapitalanlageprodukten?

ID: 1052160

(IINews) - St. Gallen,29.04.2014. Geht man auf die Internetseiten der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, greift diese
jetzt konsequent durch. Bereits kurz nach Ankündigung spricht
sie Vertriebsverbote aus. Die Anbieter sind gut beraten, sehr
kooperativ zu reagieren. Denn im Hintergrund brodelt eine
andere Gefahr.

Sie konnte es schon immer. Jetzt macht sie es konsequent.
Die Rede ist von der Möglichkeit der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gegen aus ihrer Sicht
unseriöse Angebote vorzugehen. Denn die BaFin hat
offensichtlich die Schnauze voll, dass man ihr in jüngster Zeit
mehrfach vorgehalten hat, sie habe nicht konsequent genug
durchgegriffen und selbst dann noch Produkte für den Vertrieb
zugelassen, als diese schon unter Verdacht standen (Link:
http://www.kaufhaus.handelsblatt.com/artikel/bafin-kraftlose-
aufseher-p6820.html). Außerdem habe man, beispielsweise
im Fall Prokon, Endkundenwerbung nicht genau genug
verfolgt. Aber ist das wirklich ihre Aufgabe?

„Man muss die BaFin hier wirklich in Schutz nehmen“, meint
Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG. Seiner
Meinung nach passe sich die Branche der
Kapitalanlageanbieter permanent wie ein Chamäleon an und
versuche zwar nicht die BaFin zu umgehen, wohl aber die
jeweils günstigste Position zu erreichen. Das sei zwar legitim,
hinterlasse aber einen gewaltigen Arbeitsaufwand und
überfordere die höchsten Finanzwächter aufgrund zu geringer
Personalreserven. Zudem sei es eigentlich Aufgabe von
Wirtschaftsprüfern, Zahlen auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen
und zu testieren. Die wirtschaftliche Prüfung könne nicht auch
noch Aufgabe der BaFin sein.

„Ich habe selbst Gespräche mit Mitarbeitern der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt und diese klagten
über eine Vielzahl an Anfragen, Prüfungsbitten,




Prospektentwürfen, ob man denn überhaupt der BaFin
unterliege, ob KWG-Pflicht bestehe, in einem Fall bat der
Emittent sogar um Formulierungshilfen, wie er denn ganz
sicher nicht unter das Kreditwesengesetz falle“, sagt Oehme.
Derartige Fragen solle man lieber an seine Anwälte denn an
die „Prüfer“ stellen, ist er der Meinung, zumal hierzu
Richtlinien erlassen wurden. Richtig sei aber auch, dass in
vielen Fällen eine Verunsicherung bestehe und man analog
der damaligen Prospektierungspflichten bei geschlossenen
Fonds über eine Vertiefung der gemeinsamen Arbeit
nachdenken solle.

„Eines ist dabei klar“, so der PR-Experte Michael Oehme,
„getreu dem Werbeslogan ‚Nichts ist unmöglich’, gibt es auch
Stimmen in den politischen Gremien, die getreu anderen
europäischen Vorbildern den Vertrieb von
Kapitalanlageprodukten an private Anleger generell verbieten
und nur noch über institutionelle Lösungen zulassen wollen.
Dies müssen die Anbieter mit aller Kraft vermeiden, wollen sie
noch eine Zukunft haben.“
Forderungen? Zunächst einmal gibt es eine
unmissverständliche Auskunftsverpflichtung der Anbieter
gegenüber den verantwortlichen Stellen. Es ist zu erwarten,
dass es da eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BMF
und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) geben wird. Für den Zeichner soll erkennbar sein, dass
die Informationen aktuell sind. Zudem sollen Verflechtungen
aufgedeckt werden. Dies bezieht sich auf personelle wie
unternehmerische Verflechtungen wie aber auch auf
eingegangene Verpflichtungen. Im Klartext: Sogenannte
Schneeballsysteme sollen bereits im Ansatz erkennbar
werden.

Fonds Professionell schreibt: „Weiterhin wird eine Kontrolle der
Jahresabschlüsse der Emittenten durch die sogenannte
Bilanzpolizei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung
gefordert“. Dies müsste eigentlich das Institut der
Wirtschaftsprüfer als direkte „Watschn“ verstehen. Glaubt man
denn den Testaten der Ehrenberufler nicht mehr und will eine
indirekte staatliche Kontrolle? „Das wäre ein Armutszeugnis für
einen ganzen Berufsstand“, so Oehme. Er sieht nicht, dass
sich dieser Ansatz durchsetzen wird.

Als letztes Mittel, Fonds Professionell umschriebt dies nett mit
dem Begriff Pranger, will sich das BMF die Möglichkeit sichern,
Einschränkungen oder Verbote auszusprechen. Im Zweifel
könnte es so zu einem Vertriebsverbot für diejenigen Anbieter
kommen, die bestimmten Auskunftsersuchen nicht
nachkommen oder die das BMF „auf dem Pieker“ hat. Man
greift damit auch eine Kritik des Handelsblattes auf, die
dessen Journalisten zurecht der BaFin vorgehalten haben: Wie
kann es sein, dass Anbieter, gegen die schon länger ermittelt
wird, noch Gestattungen für neue Beteiligungen erhalten?
„Das wäre in der Tat der einfachste Weg, dem Treiben ein
Ende zu setzen, wenn man der Meinung ist, eingreifen zu
müssen“, so der Finanz- und PR-Experte Michael Oehme.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Schweizer CapitalPR AG versteht sich als
Mittelstandsfinanzierungs und -beratungsgesellschaft. Der
Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der Kapitalisierung und
Positionierung von Unternehmen, die sich über den Kapitalmarkt
refinanzieren wollen. Als Spezialist im Bereich unternehmerischer
Beteiligungen werden dabei zudem die Marktzugänge sondiert
und eröffnet. Die Beratung wird ergänzt durch gezielte
Pressemaßnahmen sowie Internetaktivitäten, die die
Marktwahrnehmung steigern sollen und somit umsatzfördernd
sind.




Leseranfragen:

CapitalPR AG
Multergasse 2a
CH - 9004 St. Gallen
Tel.: +41-71-226-6554
Fax: +41-71-226-6555
E-mail: kontakt(at)cpr-ag.ch
http://www.cpr-ag.ch



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Datum: 29.04.2014 - 11:03 Uhr
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