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PR-Experte Michael Oehme: Provisionsverbot für "unabhängige" Beratung steht fest

ID: 1050841

Die zweieinhalbjährige Diskussion rund um die
Finanzmarktrichtlinie MiFID hat nun ein Ende

(IINews) - St. Gallen, 25.04.2014. Das Europäische Parlament hat am
15.April 2014 über die Novellierung der Finanzmarktrichtlinie
MiFID abgestimmt. Der Kompromiss wurde von Vertretern des
Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission
("Trilog") ausgehandelt und mit 574 Stimmen zu 24
Gegenstimmen und 34 Enthaltungen angenommen. Ein
generell europaweites Provisionsverbot wird es allerdings nicht
geben. Klar unterschieden wird, laut Artikel 23 der Richtlinie,
zwischen unabhängiger und nicht-unabhängiger Beratung.
„Damit gibt es aber zunächst einmal ein Aufatmen in der
Branche, denn es kommt nicht zu einer generellen
Abschaffung von Provisionsmodellen, wie befürchtet worden
war“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG
und Kenner der Finanzbranche.

„Unabhängige" Beratung wird demnach in Zukunft
provisionsfrei bzw. gegen Honorar durchzuführen sein.
Beratung bei einer eingeschränkten Auswahl von Produkten
darf hingegen weiter gegen Provision stattfinden. Berater sind
zukünftig verpflichtet, ihre Kunden vorab darüber aufzuklären,
ob sie unabhängig oder eingeschränkt agieren und wie sie
vergütet werden.

Des Weiteren wurde die isolierte Provisionsoffenlegung auf
Hinweis der Interessenverbände durch eine Offenlegung der
Gesamtkosten inklusive Beratung ("Total Cost Disclosure")
umgewandelt. Die ebenfalls in Artikel 23 beschlossene
Neuregelung hat das Ziel, Konsumenten auf einen Blick
erkennen zu lassen, welche Kosten anfallen und es leichter zu
machen, Produkte zu vergleichen. Da Bankmitarbeiter und
gewerbliche Finanzanlagenvermittler ohnehin dazu verpflichtet
sind, ihre Provisionen offenzulegen, bringt die MiFID-Novelle
diesbezüglich keine Neuheiten mit sich. „Es bleibt abzuwarten,
inwiefern derartige Maßnahmen wirklich der Transparenz
dienen und es ist zu hoffen, dass die Produktanbieter solche




Forderungen wirklich als Chance verstehen, Vertrauen beim
Endkunden zu bewirken“, so Oehme.

Für die Anleger sollen anfallende Kosten transparenter
gemacht werden, um besser nachzuvollziehen zu können, wie
sich die Gebühren auf ihr Endergebnis auswirken. Diese
Hochrechnung soll mindestens einmal pro Jahr aktualisiert
werden, etwa im Rahmen regelmäßiger Anlegerinformationen.
Werden derartige Kundeninformationen konsequent
umgesetzt, dürften sie auch der Transparenz über den Wert
der Anlage dienen.


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Die Schweizer CapitalPR AG versteht sich als
Mittelstandsfinanzierungs und -beratungsgesellschaft. Der
Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der Kapitalisierung und
Positionierung von Unternehmen, die sich über den Kapitalmarkt
refinanzieren wollen. Als Spezialist im Bereich unternehmerischer
Beteiligungen werden dabei zudem die Marktzugänge sondiert
und eröffnet. Die Beratung wird ergänzt durch gezielte
Pressemaßnahmen sowie Internetaktivitäten, die die
Marktwahrnehmung steigern sollen und somit umsatzfördernd
sind.




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Datum: 25.04.2014 - 10:16 Uhr
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