Der Treppenlift und die Rechtslage
Das Leben kann sich bedingt durch einen Unfall schlagartig verändern. Ist man nicht mehr imstande Treppen zu steigen, so kann das sehr wohl die Lebensqualität drastisch verschlechtern.
(IINews) - Bewohnt man ein Haus oder eine Wohnung mit einem oder mehreren Stockwerken, so ist man notgedrungen dazu verdammt, Treppen empor zu steigen. Ein Treppenlift kann dem Problem Abhilfe leisten. Es gibt beim Einbau eines Treppenlifts jedoch Rechtsfragen zu klären. Die Treppenlifthersteller müssen sich dabei an ganz bestimmte Richtlinien halten.
Jeder Behinderte oder alte Mensch weiß, wie mühsam es ist Stockwerke zu erreichen. Ein Treppenlift braucht wesentlich weniger Raum als zum Beispiel ein Fahrstuhl. Die wohl wichtigste Voraussetzung für einen Treppenlift ist das Vorhandensein einer Treppe und eines Ortes, wo der Treppenlift im Ruhestand sozusagen parken kann. Ein derartiger Einbau gilt rechtlich gesehen als bauliche Veränderung. So kann in einem Mehrfamilienhaus ein Treppenlift nur mit der Zustimmung des Eigentümers eingebaut werden.
Wer sich über Treppenlifte informieren möchte, der sollte die Beratung direkt bei einigen in der Umgebung stationierten Treppenlift-Herstellern suchen. Fachmänner können einen über die rechtlichen Grundlagen genauestens informieren. Es gibt eine Mindestbreite bei den Treppenliften, die aus rechtlichen Gründen eingehalten werden muss. Denn die Treppen müssen bei Unglücksfällen oder Bränden auch als Fluchtweg fungieren.
Es gibt sehr vieles zu beachten, deshalb ist eine fundierte Wissensgrundlage Voraussetzung, damit der Treppenlift auch der Norm entsprechend eingebaut werden kann. Auf der Internetseite http://www.treppenlift-beratung.net/ wird man gut beraten, wie man sich in Notsituationen am besten verhalten sollte. Nur wer das Problem beim Schopfe packt, wird eine adäquate Lösung finden.
Wenn man im Leben nach Herausforderungen sucht, dann ist selbst der Einbau eines Treppenliftes die richtige Gelegenheit, um sein Leben in den Griff zu bekommen. Die Befindlichkeit des Menschen hängt wesentlich von seiner Mobilität ab. Denn wie heißt es so passend: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: carpediem
Datum: 21.02.2014 - 16:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1022996
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Bauen & Wohnen
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.02.2014
Dieser Fachartikel wurde bisher 1006 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der Treppenlift und die Rechtslage "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Christian Lang (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).