WEG-Verwaltung: welche Pflichten anstehen
Umfangreiches Aufgabenspektrum
(IINews) - Die Verwaltung einer gemeinschaftlichen Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Aber: eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch nicht einfach und unterliegt vielen Aufgaben, Rechten und Pflichten. Die meisten entscheiden sich aus diesem Grund für die Übergabe an einen WEG-Verwalter. Dieser kann als Einzelperson oder als Firma agieren. Sinn und Zweck einer Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne aller Parteien. Dabei unterliegt diese Aufgabe zahlreichen Pflichten. Über diese informiert die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.
Umfangreiches Aufgabenspektrum
Die WEG-Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Nur so ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gegeben. Nicht immer ist es für den Verwalter einfach, die Interessen erfolgreich zu verfolgen. Er obliegt verschiedenen Pflichten, die einzuhalten sind. § 21 Abs. 5 des Wohnungseigentumsgesetzes zählt unter dem Begriff der „ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung“ verschiedene verpflichtende
Aufgaben auf, die die WEG-Hausverwaltung zu erfüllen hat und nicht von der Eigentümerschaft eingeschränkt werden dürfen. Zu den wahrnehmbaren Aufgaben zählt unter anderem die Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung. Genauso muss die ordnungsgemäße Instandhaltung / Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums gewährleistet sein. Der Abschluss von angemessenen Feuer- und Haftpflichtversicherungen und die Erstellung des Wirtschaftsplans inklusive Jahresabrechnung sind ebenso vorgesehen. Gemeinschaftliche Gelder wie z. B. eine Instandsetzungsrücklage der Wohnungseigentümer müssen ebenso solide verwaltet werden. Außerdem ist der WEG-Verwalter dafür zuständig, zu Wohnungseigentümerversammlungen einzuladen, diese vorzubereiten und durchzuführen. Der WEG-Verwalter muss insgesamt die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Gemeinschaftsimmobilie gewährleisten. Diese muss er eigenständig und zuverlässig übernehmen und unter Berücksichtigung der getroffenen Vereinbarungen beziehungsweise Beschlüsse.
Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit zur Verfügung.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Hausverwaltung Gierschner in Gießen
Datum: 31.01.2014 - 16:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1013320
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Gierschner
Stadt:
Gießen
Telefon: 0641-930286
Kategorie:
Immobilien & Hausbau
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
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