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Schlüssel: was Vermieter und Mieter beachten müssen

ID: 1003004

Der richtige Umgang mit dem Schlüssel

(IINews) - Wer endlich eine neue Wohnung gefunden hat, freut sich über den Einzug. Dieser ist aber erst dann perfekt, wenn der Schlüssel übergeben ist. Erst dann ist man Mieter mit allen Rechten und Pflichten. Was die Schlüsselübergabe betrifft, hat der Mieter vom Vermieter sämtliche zur Wohnung gehörenden Schlüssel zu übergeben. Der Deutsche Mieterbund (DMB) sagt, dass nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazugehören, sondern auch jene für Keller, Briefkasten und falls vorhanden, Garage. Über diese und weitere Regelungen zum Thema Schlüssel informiert die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.

Der richtige Umgang mit dem Schlüssel

Wenn die neue Wohnung bezogen wird, lässt sich diese nur mit einem Schlüssel öffnen. Der Vermieter muss aber noch weitere Schlüssel aushändigen, so der Deutsche Mieterbund. Hierzu gehören alle, die mit der Vermietung zu tun haben. Ein Schlüssel der Wohnung darf der Vermieter zudem nicht ohne Weiteres einbehalten. Nur mit Genehmigung des Mieters. Gleiches gilt für den Zutritt. Wie viele Schlüssel dem Mieter zustehen, ist ebenfalls geregelt. Die Anzahl hängt von der Menge der Bewohner in der Wohnung ab. Werden mehr Schlüssel für den Zutritt zur Wohnung benötigt, kann ein Mieter hierfür zusätzliche Schlüssel beantragen. Möchte der Mieter darüber hinaus Schlüssel anfertigen, muss er sich hierum selbst kümmern. Nicht selten kommt es vor, dass der Mieter einen seiner Schlüssel verliert. Der Vermieter muss hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Ist der Schlüssel durch eigene Schuld abhandengekommen, muss der Mieter die Kosten für die Neuanschaffung tragen. Ist Diebstahl der Grund für den Verlust, muss der Mieter die Kosten nicht übernehmen. Bei Auszug des Mieters müssen dem Vermieter sämtliche Schlüssel zurückgegeben werden. Diejenigen, die er selbst finanziert hat, kann der Vermieter bei Bezahlung übernehmen. Ansonsten werden diese vor Ort vernichtet beziehungsweise unbrauchbar gemacht.




Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit zur Verfügung.


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Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 09.01.2014 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1003004
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Gierschner
Stadt:

Gießen


Telefon: 0641-930286

Kategorie:

Bauen & Wohnen


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

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Der Fachartikel mit dem Titel:
"Schlüssel: was Vermieter und Mieter beachten müssen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Michael Gierschner (Nachricht senden)

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