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5 Jahre Garantie auf Motorgeräte von Shindaiwa

ID: 1002169

Metzingen, 7. Januar 2014 – Auf die private Nutzung von Motorsägen und Hochentaster gewährte Shindaiwa bisher großzügige fünf Jahre Garantie. Zu Beginn des neuen Jahres gibt es gute Neuigkeiten: Ab 2014 kann die Garantie für praktisch alle tragbaren Zwei- und Viertakter von Shindaiwa, die privat genutzt werden, auf fünf Jahre verlängert werden – kostenlos. Auch die gewerblichen Nutzer profitieren von der neuen Regelung. Sie bekommen auf diese Geräte zwei Jahre Garantie. Alles was man dafür tun muss ist, das neue Gerät zu registrieren.

(IINews) - Die Garantie, die bisher nur für Motorsägen und Hochentaster galt, wird zu Beginn des neuen Jahres beachtlich ausgedehnt. Neben den Motorsägen und Hochentastern kommen jetzt auch Heckenscheren und Hochheckenscheren, Motorsensen, Blas- und Kombimotorgeräte in den Genuss der Garantieverlängerung auf fünf Jahre, sofern das Motorgerät privat eingesetzt wird. Neu ist zudem die Garantielaufzeit von zwei Jahren für gewerblich genutzte Geräte. Um die Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss das gekaufte Gerät innerhalb von 60 Tagen ab Kaufdatum registriert werden. Das hört sich komplizierter an, als es ist: Ein Online-Formular fragt Kontaktdaten, Händler, Gerät und Serienbezeichnung ab.
Da ein Shindaiwa-Kunde bereits mit seinem Einsteigergerät gut und gerne bis zu zehn Jahre lang arbeitet, und High-End-Modelle gar ein Vielfaches an Betriebsstunden ihren Dienst tun, erfreut er sich unabhängig von der Modellwahl über einen langen Zeitraum hinweg an seinem Produkt. Die Garantie deckt jegliche Schäden ab, die aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern entstehen könnten. Im Fall der Fälle kann der Garantieanspruch ganz unkompliziert über jeden Shindaiwa-Fachhändler in ganz Deutschland geltend gemacht werden. Voraussetzungen für eine lange Lebensdauer sind natürlich die sachgemäße Bedienung und Instandhaltung und die regelmäßige Wartung durch den qualifizierten Shindaiwa-Fachhändler. Um den uneingeschränkten Garantieanspruch zu erhalten, reichen zwei Wartungen innerhalb von fünf Jahren aus. Das heißt: Im zweiten und vierten Jahr ab Kaufdatum muss der autorisierte Shindaiwa-Fachhändler das Motorgerät warten und gegebenenfalls reparieren. Gewohnte Pflegearbeiten wie die Filterreinigung oder das Kettenspannen können auch weiterhin anhand der Betriebsanleitung vom Anwender selbst durchgeführt werden.
Ausgenommen von den Garantieleistungen sind im Übrigen nur Verschleißteile, bei einer Motorsäge beispielsweise Kette, Schiene oder die verbauten Luft- und Ölfilter. Über alle weiteren Details der Garantiebestimmungen informiert der Fachhändler.




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ECHO Motorgeräte
ECHO Motorgeräte vertreibt über mehr als 1.000 Fachhändler seit über 30 Jahren qualitativ hochwertige
und robuste Motorgeräte für die Rasen-, Garten-, Landschafts- und Arealpflege an ambitionierte
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Hausmeisterdienste, Reinigungsdienstleister, Platzwarte, kleine Kommunen, Garten- und
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Bereitgestellt von Benutzer: mindrevolution GmbH
Datum: 07.01.2014 - 16:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Stefan Beck
Stadt:

Metzingen


Telefon: 07123 / 96 83 - 0

Kategorie:

Haus & Garten


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