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Die APM Holding AG informiert: „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ - Neuregelung der Mahlzeitengestellung

ID: 987846

Die APM Informationsserie „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ (Teil 2) beschäftigt sich mit den zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Änderungen bei Sachbezugswerten und Verpflegungspauschalen.


(IINews) - Die APM Informationsserie „Steuerliches Reisekostenrecht 2014“ (Teil 2) beschäftigt sich mit den zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Änderungen bei Sachbezugswerten und Verpflegungspauschalen.

Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass künftig keine Besteuerung des Sachbezugswertes der Mahlzeiten, sondern eine Kürzung der Verpflegungspauschale erfolgt. Zwar bleibt der amtliche Sachbezugswert beziffert, jedoch wird die Höchstgrenze für übliche Mahlzeiten von bisher 40 auf 60 Euro brutto inklusive Mehrwertsteuer angehoben. Hinzuzurechnen sind zur Mahlzeit gehörende Getränke.

Ist eine Rechnung für Mahlzeiten an das Unternehmen adressiert, lässt sich daraus ableiten, dass sie vom Arbeitgeber gestellt wurde.

Sofern dem Arbeitnehmer durch eine Dienstreise die Verpflegungspauschale zusteht, werden die mit Sachbezugswert erfassten Mahlzeiten nicht besteuert. Diese Regelung greift bei einer Abwesenheit von wenigstens 8 Stunden oder mehrtägigen Dienstreisen. Als Ausnahme gilt die Gewährung von einer Verpflegungspauschale bei Überschreitung der Dreimonatsfrist.

Mit Inkrafttreten der Reform werden demnach keine Mahlzeiten mehr besteuert, vielmehr werden die steuerfreien Verpflegungspauschalen gekürzt, dabei geht es um 20% für Frühstück sowie je 40% für Mittag- und Abendessen. Basis dieser Berechnung ist die volle Verpflegungspauschale von 24 Euro für eine 24-stündige Abwesenheit. Es erfolgt keine Kürzung der Verpflegungspauschale, wenn der Arbeitnehmer an einem Geschäftsessen teilnimmt.

Auf Wunsch beraten und informieren wir Kunden und Interessenten. Scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen und Ihre Fragen zu stellen!

Weitere Informationen zur APM Holding AG und deren Dienstleistungen für Personalmanagement & HR Services erhalten Sie auf www.apm-service.de.

Quelle: www.tk.de



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Die APM Group ist ein Anbieter von Dienstleistungen für das Outsourcing von Entgeltabrechnungen in Leonberg und Stuttgart. Seit über 15 Jahren am Markt präsent, begleitet die APM Group Kunden bei der Rationalisierung und Auslagerung ihrer Entgeltabrechnungen. Als externer Servicepartner für Gehaltsabrechnungen schafft die APM Group gemeinsam mit ihren Kunden eine Umgebung für effizientes und vernetztes Arbeiten. Dabei versteht sich die APM Group nicht als reines Dienstleistungsunternehmen, sondern inter­pretiert ihre Rolle als Anbieter von ganzheitlichen HR Lösungen.

Detaillierte Informationen zum Unternehmen finden Sie auf www.apm-service.de.



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Datum: 26.11.2013 - 11:20 Uhr
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