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Rutschfeste Winterschuhe für das Auto / Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen (FOTO)

ID: 982529


(ots) -
Auch wenn es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht
gibt, sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit ihre Bereifung
nicht außer Acht lassen. Denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz
3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, dass "die Ausrüstung
an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Was man sich unter dieser
freien Formulierung vorzustellen hat, hat der Gesetzgeber
mittlerweile konkretisiert: Wer bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss
Winterreifen aufgezogen haben.

Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Autofahrer müssen beim
Kauf keine technischen Details kennen, es genügt auf die Bezeichnung
M+S (Matsch und Schnee) oder ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit
Schneeflocke) zu achten. Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter-
oder Ganzjahresreifen.

Wer die Regel missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in
Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 40 Euro
kassieren alle, die die Polizei mit Sommerreifen antrifft. Wird der
Verkehr durch die falschen Reifen behindert, gefährdet oder kommt es
gar zum Unfall, kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro steigen.

Zudem kann solch ein Unfall laut der HUK-COBURG auch zu
Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Das gilt besonders,
wenn der Winter schon wochenlang mit Schnee für Behinderungen auf den
Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die
Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den
Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen
Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang
mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Auch beim Unfallopfer kann das Thema falsche Bereifung durchaus
zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende
Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war - weil sich zum




Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat - muss das Unfallopfer
mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz- Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers ersetzt den Schaden nicht mehr komplett, sondern
nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich
das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld,
Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht. Aber auch
Kasko-Versicherten, die sich ins Auto setzen, ohne Winterreifen
losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es passieren,
dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und
sie den anderen selbst bezahlen müssen.

Zudem spielt die Frage der Mithaftung nicht allein für die
Versicherung eine Rolle, sie kann auch strafrechtlich relevant
werden.

Höchstgeschwindigkeit

Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit
den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit
des Autos: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. Fährt man
schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse - das tragende
Gerüst - und der Reifen kann platzen. Beim Reifenwechsel in der
Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am
Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen
vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs
entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten
Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller
vorgeschrieben sind.



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Datum: 18.11.2013 - 11:13 Uhr
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